Willkommen im "Team für mehr Gerechtigkeit in Deutschland"
400 junge Menschen haben am 1. März ihr duales Studium im gehobenen Dienst beim ZOLL, sieben davon beim Hauptzollamt Krefeld, begonnen.
Die stellvertretende Leiterin des Hauptzollamtes Krefeld, Nadja Esser, begrüßte die neuen Kolleginnen und Kollegen und überreichte nach der beamtenrechtlichen Vereidigung die Ernennungsurkunden zur Zollinspektoranwärterin bzw. zum Zollinspektoranwärter und sprach dazu herzliche Glückwünsche aus.
Die neu eingestellten Zöllnerinnen und Zöllner absolvieren ein dreijähriges Studium im gehobenen Dienst. Theorie und Praxis wechseln sich dabei ab und bauen aufeinander auf. Die theoretische Ausbildung wird am zolleigenen Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster absolviert. Die Praxisphasen verbringen die Nachwuchskräfte in verschiedenen Bereichen ihres Ausbildungshauptzollamts und bei nahe gelegenen Zollämtern, Zollfahndungsämtern sowie bei der Generalzolldirektion.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums als Bachelor of Laws erwartet die jungen Zöllnerinnen und Zöllner eine spannende und interessante Arbeit in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen des Zolls. Das Spektrum reicht dabei von Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Drogenschmuggel bis zur Erhebung von Steuern und Verwaltungsaufgaben. Auch ist ein Einsatz bei der Zollfahndung möglich, wo ein Aufgabenschwerpunkt die Bekämpfung organisierter Kriminalität ist.
Mit der Einstellung beim ZOLL erwartet die Nachwuchskräfte nicht nur eine fachlich hochwertige Vorbereitung auf ihren Beruf, sowie viele spannende und abwechslungsreiche Aufgaben, sondern auch ein sicherer Arbeitsplatz, an dem sie u.a. für Verbraucherschutz und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland, sowie für Steuereinnahmen sorgen.
Ferner bietet der ZOLL auch ein duales Studium der Verwaltungsinformatik im gehobenen Dienst an. Zum 1. April beginnen 20 junge Menschen den dreijährigen Studiengang, der wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden aus verschiedenen Disziplinen miteinander verbindet. Dazu gehören zum Beispiel Informationstechnik, Recht, Organisation, Kommunikation und Managementlehre.
Auch in den kommenden Jahren wird der ZOLL verstärkt Ausbildungs- und Studienplätze für eine sichere Zukunft in einer großen Bundesverwaltung anbieten.
Für eine Einstellung zum 1. September 2025 können sich Interessierte sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst noch bis zum 15. Oktober 2024 beim Hauptzollamt Krefeld bewerben. Für den gehobenen Dienst gibt es einen weiteren Einstellungstermin zum 1. März 2025. Bewerben kann man sich noch bis zum 15. April 2024.
Für die nächste Einstellungsmöglichkeit für das duale Studium der Verwaltungsinformatik zum 1. März 2025 können sich Interessierte auch noch bis zum 15. April 2024 bei der Generalzolldirektion bewerben.
Ausführliche Informationen zu Bewerbung, Einstellung, Ausbildung und Studium beim ZOLL bieten wir auf Instagram und Facebook ("ZOLL-Karriere"), unter www.zoll-karriere.de oder www.zoll.de ("Karriere") an.
Ansprechpartner für die Ausbildung und das Studium beim Hauptzollamt Krefeld ist Frau Tanja Klinkhammer, Telefon: 02151 850-11160, E-Mail: Bewerbung.hza-krefeld@zoll.bund.de.
6 Millionen Euro Schadenssumme ermittelt - über 38 Jahre Freiheitsstrafen verhängt
Das Hauptzollamt Krefeld hat seine Arbeitsergebnisse im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld führte in 2023 insgesamt 713 Arbeitgeberprüfungen (2022: 781) in den unterschiedlichsten Branchen durch. Es wurden insgesamt 6.584 Personen hinsichtlich Ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Im Rahmen ihrer Prüfungen und Ermittlungen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner 2.206 Strafverfahren (2.545) und 759 Ordnungswidrigkeitenverfahren (1.081) ein. Die im Laufe des Jahres 2023 aufgedeckte Schadenssumme beläuft sich auf etwa 6,1 Millionen Euro (10,4 Millionen Euro). Aufgrund der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld eingeleiteten Strafverfahren verurteilten die zu-ständigen Gerichte die Beschuldigten zu Geldstrafen in Höhe von 894.000 Euro (1.069.000 Euro) und verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt über 38 Jahren.
Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.
"Ein Schwerpunkt der Tätigkeit sind weiterhin Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität. Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld sind mehrere solche äußerst komplexen und umfangreichen Verfahren anhängig. Auch in diesen Fällen stehen die Ermittlungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Fokus der Ermittlungen", so der Leiter des Hauptzollamts Krefeld, Heinz Michael Horst.
Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.
Bundesweit wurden seitens der FKS mehr als 50 Verfahrenskomplexe bearbeitet, die von der Staatsanwaltschaft als Organisierte Kriminalität eingestuft wurden.
Die Tätergruppierungen würden auf unterschiedlichste Weise versuchen, die gesetzliche Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu umgehen oder den Sozialstaat zu betrügen und dabei verschiedene Tatbegehungsformen oftmals miteinander kombinieren und erheblichen wirtschaftliche Schäden verursachen.
Das Hauptzollamt Krefeld ist bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit für die kreis-freien Städte Krefeld und Mönchengladbach, sowie für den Rhein-Kreis Neuss und den Kreis Viersen zuständig.
Das Hauptzollamt Krefeld weist darauf hin, dass das Dienstgebäude in der Medienstraße 1 in 47807 Krefeld, an Rosenmontag, den 12. Februar 2024, für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt.
Dies betrifft auch die Zollämter des Bezirks in Krefeld-Uerdingen, Mönchengladbach, Neuss und Nettetal-Schwanenhaus, die an diesem Tag geschlossen bleiben. Aufgrund der Schließung ist an diesem Tag die Bearbeitung von Kfz-Steuerangelegenheiten nicht möglich.
Ebenso sind an diesem Tag Postabholungen nicht möglich.
Ab dem 13. Februar 2024 sind das Hauptzollamt Krefeld und die Zollämter des Bezirks wieder uneingeschränkt geöffnet.
Zusammenkunft von Zollbehörde und Auszubildenden aus der Wirtschaft unter Schirmherrschaft der IHK
Das Motto des diesjährigen Weltzolltages am 26. Januar, das durch die Weltzollorganisation (WZO) in Brüssel ausgerufen wurde, lautete "Der Zoll fördert zielgerichtet bestehende und neue Partnerschaften". Passend dazu fand beim Hauptzollamt Krefeld in der Liegenschaft des Zollamtes Mönchengladbach unter der Schirmherrschaft der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrein ein Workshop zu Thema "Zollabwicklung aus Sicht der Anderen" statt.
Jörg Schouren aus dem Geschäftsbereich -International- von der IHK Mittlerer Niederrein begrüßte sichtlich erfreut neben dem Leiter des Zollamtes Mönchengladbach Michael Maslinski die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Zoll und aus der Wirtschaft.
Neben den Mitarbeitern des Zollamtes Mönchengladbach waren junge Berufsanfänger aus der Logistikbranche zur Veranstaltung erschienen. Diese zeigten sich sehr interessiert und gespannt, einmal beim Zoll hinter die Kulissen zu schauen und aus erster Hand zu erfahren, wie sich internationale Warenverkehre und die damit verbundenen Zollabwicklungen aus Sicht der Behörde darstellen. Worauf bei Einfuhren und Ausfuhren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu achten ist, stellt alle Beteiligten in der heutigen Zeit vor Herausforderungen. Doch als verlässlicher und starker Partner für Unternehmen hilft der Zoll den inter-nationalen Handel schnell und effizient abzuwickeln. Dabei müssen jedoch auch seitens des Zolls die entstandenen Einfuhrabgaben erhoben und Waren auf Ihre Einfuhr- bzw. Ausfuhrfähigkeit geprüft werden.
Das sind Themen, die den Gästen seit kurzer Zeit aus Ihrem beruflichen Alltag bekannt vor-kommen oder in naher Zukunft auf sie zukommen; zum Beispiel bei der Erstellung der anfallenden Zollanmeldungen, wobei viele Vorgaben zu beachten sind.
Neben der grundsätzlichen Durchführung eines Ein- oder Ausfuhrverfahrens, waren Erleichterungen in der modernen Zollabwicklung und die damit verbundenen Auflagen, verbotene und beschränkte Waren sowie Einschränkungen nach dem Außenwirtschaftsrecht wie Handelsembargos und genehmigungspflichtige Ausfuhrsendungen Themen, die gemeinsam besprochen wurden. Die Bediensteten des Zolls stellten transparent Ihre Aufgaben dar und standen für Fragen zur Verfügung und waren ebenso interessiert an den Themen, die im Kreis der Zollbeteiligten eine Rolle spielen. Von diesem Angebot machten die Teilnehmer gerne und ohne Scheu gebrauch, so dass einige neue Erkenntnisse und viel Verständnis für die Arbeit des Zolls und den damit verbundenen gesetzlichen Auftrag vermittelt werden konnte.
Am Weltzolltag stand die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Mittelpunkt.
Neben der Erhebung von Steuern gewährleisten sie einen reibungslosen internationalen Warenverkehr, sorgen für fairen Wettbewerb am Arbeitsmarkt und setzen sich für den Schutz unserer Umwelt ein. Sie schützen Bürgerinnen und Bürger vor illegalen Waren und bekämpfen Geldwäsche und organisierte Kriminalität.
Wer denkt Kaffeeschmuggel sei ein Relikt der Nachkriegszeit, der irrt. Am 04.01.2024 übernahmen Bedienstete des Hauptzollamtes Krefeld - Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen in Nettetal ein zuvor von der Bundespolizei kontrolliertes Fahrzeug. Der aus den Niederlanden kommende Sprinter war mit einem 34 Jahre alten bulgarischen und einem 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen besetzt. Auf der Ladefläche befanden sich 1.000 Kilogramm löslicher Kaffee. Da für die Einfuhr von Kaffee keine erforderliche Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts vorlag und die entstandene Kaffeesteuer in Höhe von 4.780 Euro nicht entrichtet werden konnte, wurde gegen die beiden Tatverdächtigen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Kaffee zum Zwecke der Sachhaftung sichergestellt.
Am Folgetag konnten die Beteiligten gegen Entrichtung der fälligen Kaffeesteuer die Ware wieder übernehmen. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Krefeld.
Bei der Kaffeesteuer handelt es sich um eine nicht EU-weit harmonisierte Verbrauchsteuer, die nur in einigen EU-Ländern erhoben wird. Sie beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro für pro Kilogramm löslichen Kaffee. Darüber hinaus unterliegen auch kaffeehaltige Waren der Kaffeesteuer. Freimengen für Kaffeeimporte aus den Niederlanden und anderen EU-Ländern sind nur für persönlich durch Privatpersonen verbrachte Mengen von bis zu 10 Kilogramm abgabenfrei. "Alle gewerblichen Einfuhren sind dem Hauptzollamt anzuzeigen. Bei Einfuhren über 10 Kilogramm wird von der Gewerblichkeit ausgegangen", erklärt Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld.
Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten
Bereits Ende November konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen des Hauptzollamtes Krefeld bei einem niederländischen Staatsangehörigen insgesamt 6 Kartons mit verschiedenen Feuerwerkskörpern, mit einem Gewicht von insgesamt 128 Kilogramm sicherstellen. Die Nettoexplosivmasse betrug über 17 Kilogramm.
Der 29-jährige Tatverdächtige reiste zuvor im Kreis Viersen mit einem Kastenwagen über die grüne Grenze aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Hier hatte er wohl nicht mit den wachsamen Krefelder Zöllnerinnen und Zöllnern gerechnet.
Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren (Rauschgift, Waffen) und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR wurde von der Person verneint.
Diese gab an, lediglich eine Shisha-Bar in der Nähe besuchen zu wollen.
Im Rahmen der durchgeführten Zollkontrolle konnten dann die Feuerwerkskörper auf der Ladefläche des Kastenwagens vorgefunden werden.
Alle vorgefundenen Feuerwerksbatterien waren aus der Kategorie F4. Das bedeutet diese sind als Großfeuerwerk einzustufen, von denen eine große Gefahr ausgeht. Deren Verwendung ist nur durch Personen mit Fachkenntnissen zulässig. Wer Feuerwerk dieser Kategorie einführen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist. Eine entsprechende Erlaubnis konnte in dem Fall nicht vorgelegt werden.
Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester wer-den Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten und nach Deutschland eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Böller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt. Es ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamtes Krefeld rät: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"
"Nicht konformes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Frisch weiter.
Schmuggelversuche führen immer wieder zu Festnahmen
Der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld mit Sitz in Nettetal-Kaldenkirchen gelingt es immer wieder größere Mengen illegaler Betäubungsmittel an der niederländischen Grenze im Kreis Viersen sicherzustellen.
"Neben kleineren Aufgriffen, die zum Tagegeschäft gehören, konnten unsere Kontrollkräfte auch Schmuggelversuche vereiteln bei denen es schwer kriminell wird und es zu Festnahmen kam", so Stefan Frisch Pressesprecher beim Hauptzollamt in Krefeld. "Auch wenn die Grenzen grundsätzlich offen sind, sind Zollkontrollen zu jeder Tag- und Nachtzeit möglich", so Frisch weiter. Und diese erfolgen -stichprobenweise und risikoorientiert. Ein Auszug aus den Aufgriffen der letzten Wochen:
954 Gramm flüssiges Amphetamin
Ein 39 Jahre alter niederländischer Staatsangehöriger aus Venlo wurde mit insgesamt 954 Gramm flüssigem Amphetamin durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Krefeld aufgegriffen.
Der Tatverdächtige reiste zuvor mit einem PKW über die grüne Grenze in Nettetal in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln wurde von der Person verneint. Er gab an, auf dem Weg nach Kaldenkirchen zu sein, um dort Bekannte zu besuchen. Im Rahmen der Kontrolle konnte im Fußraum hinter dem Beifahrersitz eine Tüte mit einer PET-Flasche mit flüssigem Amphetamin vorgefunden werden.
Darüber hinaus konnten bei der Person 2 Gramm Marihuana und 3 Gramm Kokain festgestellt werden. Die Tatverdächtige wurde daraufhin festgenommen.
Für die weiteren Ermittlungen wurde das Zollfahndungsamt Essen eingeschaltet.
359 Gramm Kokain
Auch an Feiertagen sind die Krefelder Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege im Streifendienst wachsam unterwegs. An Allerheiligen konnte am frühen Abend bei zwei ungarischen (Alter 30 und 34) Staatsangehörigen insgesamt 359 Gramm Kokain sichergestellt werden. Die beiden Tatverdächtigen reisten zuvor mit einem PKW über die grüne Grenze aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR, wurde von beiden Personen verneint. Beide gaben an, dass sie in den Niederlanden gearbeitet hätten. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle konnte das Kokain bei einem der Tatverdächtigen, in dessen Unterhose, festgestellt werden.
Die beide Tatverdächtigen wurden festgenommen und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
1.047 Gramm Kokain
Bereits im September ging ein 34-jähriger Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina gemeinsam mit einem 41-jährigen libanesischen Staatsangehörigen der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Krefeld ins Netz. In einem PKW versteckten Sie 1.047 Gramm Kokain.
Beide Personen reisten zuvor mit dem PKW über den Grenzübergang Schwanenhaus aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Frage nach verbotenen Gegenständen, insbesondere Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR wurde von beiden Personen verneint. Sie gaben an, gerade aus den Niederlanden zu kommen und wären dort für einen Restaurantbesuch gewesen.
Bei der Durchsuchung des PKW konnte durch die Kontrollkräfte im Fußraum in einer Kunststofftüte in Folie eingewickeltes weißes Pulver festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Rauschgift-Soforttest erbrachte ein positives Ergebnis für Kokain.
Beide Personen wurden festgenommen. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Essen übernommen.
500 Stück Cannabis-Stecklinge und 270 Gram 3-CMC
Nach der Einreise über die Autobahn aus den Niederlanden wurde ein 42-jähriger türkischer Staatsangehöriger seitens der Krefelder Zöllner angehalten und einer anschließenden Zollkontrolle zugeführt. Der in Paderborn wohnhafte Reisende gab an, er habe in den Niederlanden Freunde besucht und sei nun auf der Rückreise.
Bei der Fahrzeugdurchsicht stellten die Kontrollbeamten im Kofferraum des Fahrzeugs sechs neutrale Kartons fest, deren Inhalt sich als insgesamt 500 Stück Cannabis-Stecklinge herausstellte.
Der Beschuldigte gab im Rahmen der Vernehmung an, dass er die Stecklinge nach Paderborn bringen sollte und drückte seinen Unmut über die Tatsache aus, dass er "noch nicht mal" bis jetzt seinen Kurierlohn von 500 EUR erhalten habe.
Die 500 Stecklinge und ein aufgefundener angerauchter Joint wurden durch die Zöllner sichergestellt.
Der Beschuldigte wurde der Polizei Mönchengladbach übergeben, da er einräumte vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert zu haben. Das Zollfahndungsamt Essen hat in dem Fall die Ermittlungen übernommen.
Am gleichen Tag geriet auch ein 30 Jahre alter Mann in die Zollkontrolle. Dabei gab er an, für Einkäufe in den Niederlanden gewesen zu sein. Die Krefelder Zöllner stellten unter den Einkäufen auch Tiefkühlware fest, die in Anbetracht der noch zu bewältigenden Fahrstrecke die Aufmerksamkeit der Kontrollbeamten erregten. In einer Verpackung Frühlingsrollen konnten neben dem eigentlichen Produkt ein Vakuumbeutel mit einer eingeschweißten kristallinen Substanz festgestellt werden. Unvermittelt entgegnete der Reisende es handele sich um Waschmittel. Eine Analyse mit einem Stoffdetektionsgerät identifizierte den kristallinen Stoff als 3-CMC-Aphetamin. Der Beschuldigte wurde unmittelbar vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.
183 Kilo Tabak und über 5.500 ml Substitute ohne gültige Steuerzeichen
Bedienstete des Hauptzollamtes Krefeld - Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen - haben am 29.11.2023 im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen in einem Shisha-Shop in Kempen größere Mengen nicht ordnungsgemäß versteuerte Tabakwaren vorgefunden und sichergestellt.
Dabei handelte es sich um 183,2 Kilogramm Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen sowie 196,4 ml Liquid Tabaksubstitute ohne gültige Steuerzeichen.
Darüber hinaus wurden insgesamt 260,175 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt, die zwar Steuerzeichen aufwiesen, jedoch aufgrund der Verpackungsgrößen nicht mehr verkehrsfähig gewesen sind.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm ist zum 30. Juni 2023 ausgelaufen. Demnach dürfen größere Verpackungseinheiten mit Wasserpfeifentabak seitdem nicht mehr zum Kauf angeboten werden.
Gegen den Inhaber des Geschäfts wurde durch die Krefelder Zöllnerinnen und Zöllner ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Ebenso fanden die Kontrollkräfte an diesem Tag in einem weiteren Shisha-Shop in Grevenbroich 340 Gramm Wasserpfeifentabak und 5.420 ml Liquid Tabaksubstitute im Verkaufsraum und im Auto des Betreibers. Auch diese Waren wurden sichergestellt und auch hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
"Der verhinderte Steuerschaden beträgt in diesen Fällen insgesamt mindestens rund 9.000 Euro", so Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld.
Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld waren am 30.November 2023 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz.
Die Zöllnerinnen und Zöllner überprüften zehn Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die 86 dort tätigen Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken. Die Maßnahmen fanden in Einrichtungen und Firmen im Stadtgebiet Krefeld, Tönisvorst, Nettetal und Kempen statt.
Bei einer Kontrolle in Kempen ergab sich der Verdacht auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in drei Fällen.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt.
Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Deutschen Rentenversicherung.
Hintergrundinformation:
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 9. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (z.B. Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 13,00 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 16,20 Euro.
Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungs-gemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
BAO Prinz - 59 Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld hat am Dienstag gemeinsam mit Kräften der Steuerfahndung 16 Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vollstreckt und im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) mit dem Namen "Prinz" umfangreiche Einsatzmaßnahmen in den Städten Mönchengladbach, Grevenbroich, Bergheim, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen durchgeführt.
Die Ermittlungen richten sich mittlerweile gegen drei Tatverdächtige, die nach derzeitigen Erkenntnissen als verantwortlich Handelnde einer Firma für Industriedienstleistungen seit mindestens Mitte 2020 Sozialversicherungsbeiträge veruntreut haben sollen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen, eine 48-jährige polnische Staatsangehörige und eine 49-jährige deutsche Staatsangehörige.
Um die Verfügbarkeit von Bargeld zur Zahlung von Schwarzlöhnen sicherzustellen und um die steuerlich erklärten Umsatzerlöse zu mindern, seien Abdeckrechnungen von Servicefirmen in die Buchführung der Firma eingebracht worden. Darüber hinaus stehen die mutmaßlichen Beschuldigten in Verdacht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, deren Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht erlaubt waren, sowie diese durch widrige Arbeitsbedingungen für Ihre Gewinne auszunutzen.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen sei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt worden, sowie kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, Absicherung im Krankheitsfall oder eine Vergütungen für ungünstige Arbeitszeiten gewährt worden. Ebenso waren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu überteuerten Mieten in von einem der Tatverdächtigen angemieteten Wohnungen untergebracht, wo teilweise bis zu zehn Personen in einer Wohnung leben mussten.
Mit Unterstützung der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach wurden zeitgleich strafprozessuale Maßnahmen gegen die unerlaubt aufhältigen drittstaatsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgeführt. Infolgedessen wurden 59 Strafverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet. Dabei handelte es sich in 51 Fällen um Menschen aus der Ukraine, in fünf Fällen aus Belarus und in drei Fällen aus der Republik Moldau, die nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels waren; 36 Frauen und 23 Männer.
Insgesamt wurden 74 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfasst und überprüft.
15 der angetroffenen Personen waren im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
In einem Fall wurde ein 17-jähriger ukrainischer Staatsbürger angetroffen. Da die Beschäftigung minderjähriger Ausländern, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitel sind, welcher zur Arbeitsaufnahme berechtigt, verboten ist und er sich illegal im Bundesgebiet aufhielt, wurde der Jugendliche von den Zöllnerinnen und Zöllnern in die Obhut des Jugendamtes übergeben.
Aufgrund einer erhöhten Gefährdungslage war die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), eine Spezialeinheit des Zollkriminalamtes, an der Einsatzmaßnahme beteiligt.
Insgesamt waren bei der Einsatzmaßnahme über 210 Einsatzkräfte des Zolls, der Steuerfahndung, der Ausländerbehörde der Stadt Mönchengladbach, sowie der Polizei Mönchengladbach gemeinsam im Einsatz.
Die Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der "BAO Prinz" beim Dienstsitz in Mönchengladbach dauern an. Auch am Folgetag wurden weitere mögliche Arbeitsstätten hinsichtlich illegaler Beschäftigung überprüft und Beschuldigtenvernehmungen durchgeführt.
Neue IT-Anwendung erleichtert die Zollabfertigung von Paketsendungen
Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. "Dies wäre beispielsweise auch schon bei Warensendungen aus der Schweiz oder Großbritannien der Fall", so Stefan Frisch, Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld.
Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Abfertigung erst gar nicht erlauben.
Für Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.
In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Abgabe des Zolls.
Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Besteller wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.
In diesem Bereich hat der Zoll kürzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können Bürger*innen und auch Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selber über das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen.
Weitere Informationen zur neuen Online-Anwendung hat der Zoll auf seiner Website www.zoll.de zur Verfügung gestellt.
Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische Geräte oder Spielzeuge für Kinder, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom Zoll gerade zur Weihnachtszeit aus dem Verkehr gezogen werden.
"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", warnt Stefan Frisch vom Krefelder Zoll, "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der dann Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger ggf. Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen."
Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Ge- oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist - auch im Fall von privaten Geschenksendungen - grundsätzlich zulässig. Jedoch kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nach Deutschland aus Gründen des Gesundheitsschutzes beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Immer wieder entdecken die Zöllnerinnen und Zöllner an den Zollämtern auch artengeschützte Tiere und Pflanzen in den Postsendungen. Deren Handel ist strengstens untersagt. So geschehen beim Zollamt in Mönchengladbach, wo vor einiger Zeit ein Bärenfell sichergestellt wurde.
Darüber hinaus werden regelmäßig Sendungen mit Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Waffen aus dem Verkehr gezogen.
Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.
So müssen z.B. im Internet bestellte Tabakwaren, pflanzliche Raucherzeugnisse sowie Liquids für E-Zigaretten oder E-Einwegzigaretten unabhängig vom Warenwert mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein. Zusätzlich müssen die Bestimmungen zur Angabe von Inhaltsstoffen, zur Verpackung und Kennzeichnung (z.B. Warnhinweis in deutscher Sprache, Schockbild, Beipackzettel in deutscher Sprache) erfüllt sein, damit eine Einfuhr möglich ist. Die Einfuhr von Snus (Tabak zum oralen Gebrauch) ist generell verboten.
Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de bzw. nutzt den dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am Montag, 09.10.2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.
Beim Hauptzollamt Krefeld waren 46 Beschäftigte der FKS unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den evtl. unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 192 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in neun Unternehmen Geschäftsunterlagen.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergab sich bislang in einem Fall der Verdacht auf Verstoß gegen illegale Ausländerbeschäftigung und in elf Fällen kam es zu einer Mitteilung an die Ausländerbehörde. Die Prüfungen dauern noch an.
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) durchsucht seit heute Morgen im Rahmen eines Verfahrens gegen einen russischen Staatsangehörigen mehrere Wohnobjekte in Rottach-Egern auf der Grundlage entsprechender gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse. Ziel der Durchsuchungsmaßnahme, die im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes durchgeführt wird, ist die Sicherstellung von diversen Fahrzeugen der Luxusklasse, die im Rahmen einer von der Behörde erlassenen Sicherstellungsanordnung vorläufig sichergestellt werden sollen. Die Maßnahme dauert derzeit noch an.
Im Zuge der Ermittlungen in dem Verfahren der zum 1. Januar 2023 neu eingerichteten Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ergaben sich aktuelle Hinweise, dass die entsprechenden Fahrzeuge veräußert werden sollten. Dies ist im Falle so genannten eingefrorener Ressourcen im Sinne des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes bzw. der Verordnung (EU) 269/2014 unzulässig und soll durch die derzeit vorläufige Sicherstellung verhindert werden.
Die ZfS führte die Maßnahmen gemeinsam mit Zusammenarbeitsbehörden aus - das Zollfahndungsamt München, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Steuerfahndung NRW sind eingebunden.
Die betroffene Person ist im Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 aufgelistet. Aus der Listung folgt, dass gem. Artikel 2 Abs. 1 dieser Verordnung sämtliche Gelder und Ressourcen, die Eigentum oder Besitz dieser Person sind oder von dieser gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren sind und damit nicht veräußert werden dürfen.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ermittelt Vermögenswerte gelisteter Personen und Entitäten, die gemäß den EU-Sanktionsverordnungen "eingefroren" sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten zu Unternehmen, die entweder gelistet sind oder zu denen Hinweise vorliegen, führt die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Je nach Ergebnis erfolgen dann weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherstellung.
Rückfragen an die Sonderkommission Matrjoschka:
Dr. Heinz Michael Horst, Stefan Thoeren
0162 / 2599401 oder 0162 / 2550366
Rückfragen bitte an:
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) Dr. Heinz Michael Horst Telefon: 0162/2599401 www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuell
Veröffentlicht am: 2023-10-05 12:14:56
HZA-KR: Soko Matrjoschka durchsucht Objekte im Großraum München/Tegernsee
Die Sonderkommission Matrjoschka der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) durchsucht seit heute Morgen im Rahmen eines Verfahrens gegen einen russischen Staatsangehörigen mehrere Objekte im Großraum München / Tegernsee auf der Grundlage entsprechender gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse. Aus ermittlungstaktischen Gründen werden derzeit keine weiteren Angaben gemacht.
Die betroffene Person ist im Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 gelistet. Aus der Listung folgt, dass gem. Artikel 2 Abs. 1 dieser Verordnung sämtliche Gelder und Ressourcen, die Eigentum oder Besitz dieser Person sind oder von dieser gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren sind und damit nicht veräußert werden dürfen.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ermittelt Vermögenswerte gelisteter Personen und Entitäten, die gemäß den EU-Sanktionsverordnungen "eingefroren" sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten zu Unternehmen, die entweder gelistet sind oder zu denen Hinweise vorliegen, führt die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Je nach Ergebnis erfolgen dann weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherstellung.
Rückfragen an die Sonderkommission Matrjoschka:
Dr. Heinz Michael Horst, Stefan Thoeren
0162 / 2599401 oder 0162 / 2550366
Rückfragen bitte an:
Zentralstelle für Sanktionsdruchsetzung Dr. Heinz Michael Horst mobil: 0162/2599401
Das Hauptzollamt Krefeld weist darauf hin, dass das Dienstgebäude in der Medienstr. 1, 47807 Krefeld, am Dienstag, den 19. September 2023, ab 12:00 Uhr geschlossen bleibt.
Dies betrifft auch die Zollämter im Bezirk des Hauptzollamtes Krefeld - das Zollamt Uerdingen, Am Zollhof 7, 47829 Krefeld; das Zollamt Mönchengladbach, Malmedyer Str. 14, 41066 Mönchengladbach, das Zollamt Neuss, Duisburger Str. 8, 41460 Neuss und das Zollamt Schwanenhaus, Deller Weg 112, 41334 Nettetal, die an diesem Tag ebenso ab 12:00 Uhr geschlossen bleiben.
Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsbeteiligte werden gebeten, möglichst bereits im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Anliegen auf einen anderen Termin verschoben werden kann.
Elf Strafverfahren vor Ort eingeleitet / Weitere Überprüfungen folgen
Gestern hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt.
Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Krefeld waren 68 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.
Es wurden insgesamt 265 Arbeitnehmer auf Großbaustellen in Krefeld, Neuss, Kaarst, Mönchengladbach, Nettetal, Schwalmtal und Brüggen erfasst und auf deren Beschäftigungsverhältnis geprüft.
Dabei wurden fünf Arbeitnehmer festgestellt, die ohne eine gültige Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigung bei der Arbeit angetroffen wurden. In diesen Fällen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
In drei Fällen entdeckten die Kontrollkräfte mutmaßlich gefälschte Ausweisdokumente. In diesen Fällen wurde jeweils gegen die betroffenen Arbeitnehmer ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
In einem Fall wurde ein Strafverfahren wegen des sogenannten Leistungsmissbrauch und in zwei Fällen ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
Darüber hinaus leitete der Zoll acht Ordnungswidrigkeitenverfahren sowohl gegen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer aufgrund von weiteren Verstößen gegen das Sozialgesetzbuch ein.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. In insgesamt 24 Fällen sind weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt nötig. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Gemeinsame Kontrolle von Zoll, Ordnungsamt und Polizei
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls hat in den Abendstunden des 14.03.2024 verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gastronomie- und Hotelbranche auf dem Gebiet der Gemeinde Brüggen durchgeführt.
Die Prüfungen erfolgten in einer gemeinsamen Aktion mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Brüggen und der Kreispolizeibehörde Viersen.
Seitens des Zolls wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft.
Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Dabei wurde ein Arbeitnehmer mit indischer Staatsangehörigkeit angetroffen, der lediglich ein abgelaufenes Touristenvisum aus Italien vorzeigen konnte und somit scheinbar illegal aufhältig war. Gegen den Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein weiterer drittländischer Arbeitnehmer wurde mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis festgestellt, die Ihm die vor Ort ausgeübte Tätigkeit nicht gestattete. Daher wurden gegen den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Hinweise ergaben sich auf Verstöße gegen den Mindestlohn sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Dazu werden nun seitens des Hauptzollamtes Krefeld weitere Ermittlungen aufgenommen.
Das Ordnungsamt der Burggemeinde Brüggen schloss aufgrund fehlender Schankerlaubnis zwei gastronomische Betriebe. Bei der Kontrolle wurden weitere Sachverhalte festgestellt, die Anlass zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gaben. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld hat am 18. April 2024 im Rahmen einer Schwerpunktprüfung verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Tankstellen, Kiosken und im Getränkeeinzelhandel durchgeführt.
Rund 60 Einsatzkräfte überprüften in Krefeld und Mönchengladbach sowie im Rhein-Kreis Neuss als auch im Kreis Viersen über 70 Betriebe. Dabei wurden insgesamt 215 Beschäftigte angetroffen und hinsichtlich Ihrer Personalien und Arbeitsverhältnisse erfasst. Seitens des Zolls wurde gezielt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft.
Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch anhand der Geschäftsunterlagen aus der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen. Die Angaben und erfassten Daten müssen nun weiter ausgewertet werden.
In 19 Fällen ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße, denen nun seitens des Hauptzollamtes nachgegangen werden muss
Dabei handelt es sich in fünf Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in acht Fällen um das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, in zwei Fällen um Leistungsmissbrauch und in vier Fällen um Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnungspflichten.
Der Einsatz wurde darüber hinaus in Krefeld durch sechs Bedienstete des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt unterstützt.
Schwerpunktkontrollen im Rahmen der EMPACT Joint Action Days
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld hat in der vergangenen Woche im Rahmen der europaweiten gemeinsamen Aktionstage "Joint Aktion Days" zum Thema "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung durch eine Beschäftigung, Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwangsarbeit" verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung insbesondere in Krefeld und Mönchengladbach durchgeführt.
Die Einsatzkräfte des Zolls überprüften mit Unterstützung der Ausländerbehörden der beiden Städte sowie der Landespolizei insbesondere Beschäftigte in Nagelstudios.
Die angetroffenen Personen wurden hinsichtlich ihrer Personalien und Arbeitsverhältnisse erfasst. Seitens des Zolls wurde gezielt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft.
Dabei wurden in Mönchengladbach drei mutmaßlich illegal aufhältige vietnamesische Staatsbürger festgestellt. Es handelte sich hierbei um eine weibliche und zwei männliche Personen, die eine Tätigkeit ausübten ohne die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis vorlegen zu können. Gegen die Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Personen wurden im Anschluss in Gewahrsam genommen.
In Krefeld wurden ebenso drei Arbeitnehmerinnen und ein Arbeitnehmer wegen des Verdachts des Illegalen Aufenthalts festgenommen. Auch diese gingen einer Tätigkeit in einem Nagelstudio nach. Auch hierbei handelte es sich um vietnamesische Staatsbürger.
Ein weiterer vietnamesischer Arbeitnehmer wurde in Krefeld angetroffen, dessen ausgestellte Arbeitserlaubnis eine Tätigkeit lediglich für den Raum Berlin erlaubte.
"Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potenzielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. Unsere Kontrollen ergeben oftmals, dass die Notlage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer skrupellos ausgenutzt wird"", so Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld.
Zusatzinformation:
EMPACT steht für European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats. Er führt einen integrierten Ansatz für die innere Sicherheit der EU ein, der Maßnahmen umfasst, die von Kontrollen an den Außengrenzen über die polizeiliche, zollrechtliche und justizielle Zusammenarbeit bis hin zu Informationsmanagement, Innovation, Schulung, Prävention und der externen Dimension der inneren Sicherheit sowie gegebenenfalls öffentlich-privaten Partnerschaften reichen. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert, angestoßen wurde die Aktion von Europol.
Schwarzarbeitskontrolle deckt Steuerschmuggel auf - Mutmaßlicher Täter flüchtet zu Fuß über die Autobahn
Eigentlich wollten die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld am 15. Mai 2024 auf der Autobahn 46 die Beschäftigten im Transport- und Logistikgewerbe hinsichtlich deren Beschäftigungsverhältnisse überprüfen. Dazu wurden Fahrzeuge mit Unterstützung der Autobahnpolizei Hilden aus dem fließenden Verkehr auf die Rastanlage Vierwinden in Grevenbroich geführt. Kurz vor der Einfahrt in die Kontrollstelle entzog sich ein Fahrer eines gemieteten Lieferwagens der Kontrolle. Der Mann parkte das Fahrzeug auf dem Standstreifen ab, flüchtete kurzerhand zu Fuß und überquerte dabei die Autobahn. Trotz einer direkt gemeinsam mit der Autobahnpolizei aufgenommenen Verfolgung konnte der Fahrer nicht gestellt werden. Als eine mögliche Ursache für die lebensgefährliche Flucht unter erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer stellte sich dann die brisante Ladung des Lieferwagens heraus. Die Kontrollkräfte des Zolls staunten nicht schlecht, als sie dann vier Paletten mit rund 1 Millionen unversteuerten Zigaretten vorfanden. Gegen den flüchtigen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. "Ein Aufgriff von Zigaretten in dieser Größenordnung ist in unserer Region eher ungewöhnlich, doch zeigt dieser Fall wieder einmal wie wichtig die Kontrollen des Zolls sind", so Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld. Der verhinderte Steuerschaden beträgt knapp 200.000 Euro Tabaksteuer. Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall wurden im Anschluss durch das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Hauptzollamt prüfte Hotel- und Gastronomiebetriebe
Am vergangenen Wochenende hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs.
Im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld waren 39 Beschäftigte des Zolls im Einsatz. Diese wurden auch durch die kommunalen Ausländerbehörden unterstützt.
Es wurden Hotel- und Gastronomiebetriebe in Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Niederkrüchten, Tönisvorst, Grevenbroich sowie in Dormagen kontrolliert und dabei in 17 Objekten insgesamt 62 angetroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich Ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft.
Dabei wurden in einem Restaurant in Krefeld zwei chinesische Staatsbürger angetroffen, die scheinbar nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren und sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit illegal im Bundesgebiet aufhielten. Gegen beide Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Einer der beiden wurde im Anschluss dem Polizeigewahrsam zugeführt. Ebenso wurde gegen den ebenfalls chinesischen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
Zudem konnte auch dieser keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel vorlegen, da Ihm ein dauerhafter Aufenthalt innerhalb der europäischen Union lediglich in Spanien gestattet war.
Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen einen georgischen Staatsbürger eingeleitet, der in einem asiatischen Restaurant in Grevenbroich bei der Arbeit angetroffen wurde und sich scheinbar auch nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung befand.
Darüber hinaus wurden insgesamt neun Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der illegalen Beschäftigung von Ausländern und wegen Verstößen gegen den Mindestlohn, die Stundenaufzeichnungspflichten und die Sofortmeldepflichten eingeleitet.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
In insgesamt 30 Fällen ergaben sich Hinweise auf Sachverhalte, die die weitere Prüfung seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
- 1,67 Milliarden Euro eingenommen
- Schwarzarbeit: 38 Jahre Freiheitsstrafen verhängt
- 40 Kilogramm Drogen beschlagnahmt
- Insgesamt 10.096 Strafverfahren eingeleitet
Das Hauptzollamt Krefeld zieht als Finanz- und Strafverfolgungsbehörde Bilanz für das Jahr 2023 und konnte Einnahmen in Höhe von 1,672 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,653 Milliarden Euro) verzeichnen. Die Einnahmen von Steuern und Zöllen bleiben damit im Vergleich zum Vorjahr auf einem konstanten Niveau. Damit hat das Hauptzollamt Krefeld, das neben den beiden kreisfreien Städten Krefeld und Mönchengladbach, für den Rhein-Kreis Neuss, den Kreis Viersen und für Teile des Kreises Wesel zuständig ist, mit seinen mehr als 550 Bediensteten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Bundes- und des EU-Haushaltes geleistet. Im Zuständigkeitsgebiet wurden Waren in vier Zollämtern - Krefeld-Uerdingen, Mönchengladbach, Neuss und Nettetal-Schwanenhaus - abgefertigt.
"Diese Zahlen belegen wieder eine erfolgreiche Bilanz des Hauptzollamtes Krefeld im vergangenen Jahr, die durch den Einsatz unserer Zöllnerinnen und Zöllner erreicht wurde", so der Leiter des Hauptzollamtes Krefeld, Dr. Heinz Michael Horst.
Die Gesamtsumme der Einnahmen setzt sich dabei zusammen aus:
Einfuhrabgaben
Es wurden insgesamt 1,082 Milliarden Euro Einfuhrabgaben erhoben. Davon entfielen 978,6 Millionen Euro auf die Einfuhrumsatzsteuer sowie 103,8 Millionen Euro auf Zölle für eingeführte Waren.
Verbrauchsteuern
Rund 448,9 Millionen Euro Verbrauchsteuern hat das Hauptzollamt Krefeld für den Staatshaushalt eingenommen. Zu den Verbrauchsteuern zählen insbesondere die Stromsteuer (278,3 Millionen Euro), die Energiesteuer (109), die Alkoholsteuer (53,3), die Biersteuer (2,6), die Tabaksteuer (2,4) und die Kaffeesteuer (1,5).
Verkehrsteuern:
Das Hauptzollamt Krefeld hat 139,4 Millionen Euro Kraftfahrzeugsteuer eingenommen und hat dabei für rund 1 Millionen Kraftfahrzeuge die Steuern berechnet.
Zollämter Uerdingen, Mönchengladbach, Neuss und Schwanenhaus
Tag für Tag fließen enorme Warenströme von Deutschland in Nicht-EU-Länder und umgekehrt. Die Warenabfertigung ist eine zöllnerische Kernaufgabe. Die vier zum Bezirk des Hauptzollamtes Krefeld gehörenden Zollämter in Krefeld-Uerdingen, Mönchengladbach, Neuss und Nettetal-Schwanenhaus sind zuständig für die Ein- und Ausfuhrabfertigung von Warensendungen aller Größenordnungen, vom kleinen Postpaket bis hin zum Überseecontainer. Der Zoll erhebt die dabei anfallenden Einfuhrabgaben und überprüft, ob den angemeldeten Waren Verbote und Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr entgegenstehen.
Im vergangenen Jahr wurden von den Bediensteten in den vier Zollämtern insgesamt über 24,2 Millionen Warenpositionen im EDV-gestützten Anmeldeverfahren ATLAS bearbeitet. Davon entfielen 10,3 Millionen Vorgänge auf die Einfuhr und 13,9 Millionen auf die Ausfuhr von Waren.
Aufgrund der weltweiten Sicherheitslage und den damit verbundenen Sanktionsvorschriften mussten zusätzlich rund 42.000 Ausfuhrpositionen den ohnehin obligatorischen Prüfungsmaßnahmen einer gesonderten Risikoprüfung unterzogen werden.
An den vier Zollämtern wurden im letzten Jahr 2.694 Plagiate im Wert von 132.000 Euro sichergestellt. Am häufigsten gefälscht wurden Bekleidungsartikel und Schuhe sowie Körperpflegeprodukte. Überwiegend stammten die betroffenen Waren aus der Türkei, dem Vereinigten Königreich sowie der Volkrepublik China.
In weiteren 311 Fällen wurden Waren festgestellt, die nach dem Außenwirtschaftsrecht oder anderen Einfuhrverboten nicht einfuhrfähig waren. In 125 Fällen wurden Strafverfahren und in 34 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Kontrolleinheit Verkehrswege
Die Kontrolleinheit Verkehrswege mit Sitz in Nettetal-Kaldenkirchen ist zuständig für die Durchführung der mobilen zoll- und steuerrechtlichen Kontrollen im Bezirk. Dabei liegt hier der Schwerpunkt auf der Bekämpfung des Schmuggels verbotener Waren entlang der deutsch-niederländischen Grenze sowie der Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
In 2023 wurden durch die Einsatzkräfte 13.733 Personen kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 756 Strafverfahren eingeleitet und 18 Personen festgenommen.
Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten insgesamt über 40 Kilogramm Rauschgift sicher. Darunter fielen insbesondere: 30,9 Kilogramm Amphetamin, 4,5 Kilogramm Marihuana,
2,5 Kilogramm Kokain, 1,5 Kilogramm Ecstasy sowie 343 Gramm Haschisch.
Darüber hinaus wurden 505 Cannabispflanzen beschlagnahmt.
Bei den Einfuhrkontrollen sowie bei Steueraufsichtsmaßnahmen in Shisha Bars wurden insgesamt 1,1 Tonnen Wasserpfeifentabak, 2.091.434 Milliliter E-Zigaretten-Liquid und 6.600 Zigaretten sichergestellt.
Außerdem verhinderte die Kontrolleinheit die Einfuhr von 16 verbotenen Waffen, 543 Stück Munition und 128 Kilogramm verbotener Feuerwerkskörper.
Prüfungsdienst
Der Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Krefeld führt Zoll- und Außenprüfungen in Unternehmen durch und wird dabei aufgrund der Zentralisierung bestimmter Prüfungen auch über den Krefelder Bezirk hinaus in Düsseldorf und Duisburg eingesetzt.
Im Jahr 2023 ergaben die Prüfungen Nacherhebungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro im Bereich der Zölle und 103,3 Millionen Euro im Bereich der Verbrauchsteuern.
Dem gegenüber standen Erstattungsbeträge in Höhe von rund 479.000 Euro Zoll und 91,3 Millionen Euro Verbrauchsteuern. Insgesamt prüften die Betriebsprüfer rund 300 Firmen zu zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Sachverhalten.
Daneben führt der Prüfungsdienst stetig Steueraufsichts- und Überwachungsmaßnahmen durch. Dabei kam es zu Nacherhebungen von Verbrauchsteuern in Höhe von 239.000 Euro und von 56.000 Euro Zoll.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld führte in 2023 insgesamt 713 Arbeitgeberprüfungen in den unterschiedlichsten Branchen durch. Es wurden insgesamt 6.584 Personen hinsichtlich Ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Im Rahmen ihrer Prüfungen und Ermittlungen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner 2.206 Strafverfahren und 759 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die im Laufe des Jahres 2023 aufgedeckte Schadenssumme beläuft sich auf etwa 6,1 Millionen Euro. Aufgrund der von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld eingeleiteten Strafverfahren verurteilten die zuständigen Gerichte die Beschuldigten zu Geldstrafen in Höhe von 894.000 Euro und verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt über 38 Jahren.
Straf- und Bußgeldverfahren
Die Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie gegen das Außenwirtschaftsrecht und gegen Einfuhrverbote (z. B. verbotene Waffen, Artenschutz, Marken- und Produktpiraterie) führte zur Einleitung von 7.729 Straf- und 1.450 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Seitens der Straf- und Bußgeldsachenstelle wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 378.000 Euro und Geldbußen in Höhe von 887.000 Euro verhängt.
Ausbildung beim Zoll
Die Zollverwaltung ist ein attraktiver Arbeitgeber und bietet eine interessante sowie sichere Zukunft mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Angeboten wird in diesem Zusammenhang, auch beim Hauptzollamt Krefeld, eine zweijährige duale Ausbildung im mittleren Dienst sowie ein dreijähriges duales Studium im gehobenen Dienst. Als Anwärter verrichten zurzeit 86 junge Menschen ihren praktischen Ausbildungsdienst beim Hauptzollamt Krefeld.
Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. September (Bewerbungsfrist: 15. Oktober). Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein zweiter Einstellungstermin für den gehobenen Dienst zum 1. März (Bewerbungsfrist: 15. April) installiert. Informationen zu den Voraussetzungen und den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten beim Zoll sind unter www.zoll.de und www.zoll-karriere.de aufgeführt.
Am Montag, 5. August, haben Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Mönchengladbach einen Lkw kontrolliert. Gegen den Fahrer (37) und den Beifahrer (45) ergab sich der Verdacht auf Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt. Hinzugezogene Einsatzkräfte des Krefelder Zolls nahmen beide Männer vorläufig fest.
Gegen 8.25 Uhr führten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes an der Bismarckstraße in Mönchengladbach Verkehrskontrollen durch. Sie hielten dabei einen Lkw an, der gegen das dortige Durchfahrtsverbot verstoßen hatte. Dabei ergab sich, dass es sich bei dem Fahrer um einen 37-jährigen usbekischen Staatsbürger und bei dem Beifahrer um einen 45-jährigen kirgisischen Staatsbürger handelte, die bei der Ausübung einer Tätigkeit angetroffen wurden.
Die Ausweisdokumente, die vorgelegten Arbeitserlaubnisse und die Angaben der Männer begründeten bei den Polizisten den Anfangsverdacht mehrerer Straftaten. Daher wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld (Dienstsitz Mönchengladbach) hinzugezogen, die den Verdacht des illegalen Aufenthalts und somit auch einer illegalen Beschäftigung erhärten konnte.
Usbeken und Kirgisen benötigen für die Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich. Die beiden Tatverdächtigen konnten lediglich Aufenthaltstitel, die zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Litauen berechtigen vorlegen. Diese vorgelegten Dokumente berechtigen jedoch nicht zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Einen derartigen Aufenthaltstitel konnten beide nicht vorweisen.
Seitens des Zolls wurden folglich Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Die beiden Tatverdächtigen wurden festgenommen.
Im Anschluss an die Maßnahmen wurden die Personen der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.
Gemeinsame Pressemeldung des Hauptzollamtes Krefeld und der Polizei Mönchengladbach
Ein nahezu identischer Fall wie in der Vorwoche (Pressemitteilung vom 13. August) ergab sich bei einer Lkw-Kontrolle am 15.08.2024. Wieder führte der Verkehrsdienst der Polizei Mönchengladbach eine gezielte Überwachung des Durchfahrtsverbotes für Lkw durch. Dabei wurde ein 18-Tonner angehalten, da dieser das Durchfahrtsverbot missachtete. Und auch in diesem Fall, endete für den Fahrer aus Zentralasien die Fahrt mit einer Festnahme beim Zoll.
Der Fahrer wies sich gegenüber den Polizeibeamten mit einem usbekischen Ausweis, einem lettischen Führerschein und einen befristeten lettischen Aufenthaltstitel aus.
Einen Aufenthaltstitel, der zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt, konnte er nicht vorweisen. Auf Befragen gab der Mann an, einen gewerblichen Gütertransport durchzuführen.
Aufgrund der Konstellation ergab sich der Anfangsverdacht für Straftaten. Zuständigkeitshalber wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Dienstsitz Mönchengladbach) des Hauptzollamtes Krefeld verständigt, der Tatverdächtige festgenommen und an den Zoll übergeben.
Usbekische Staatsbürger benötigen für die Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich.
Seitens des Hauptzollamtes wurden folglich Strafverfahren gegen den Mann wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet.
Im Anschluss an die Maßnahmen wurde der Tatverdächtige der zuständigen Ausländerbehörde überstellt.
Am 5. August gingen aufgrund der Zusammenarbeit der Polizei Mönchengladbach und dem Krefelder Zoll bereits zwei Männer aus Zentralasien ins Netz, die ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit einem Lkw gewerbliche Transporte ausübten. Ein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Fällen war den ersten Erkenntnissen nach jedoch nicht ersichtlich. Die Ermittlungen des Hauptzollamtes Krefeld zu den weiteren Hintergründen dauern in beiden Fällen an.
Das Hauptzollamt Krefeld weist darauf hin, dass das Dienstgebäude in der Medienstr. 1, 47807 Krefeld, am Donnerstag, den 12. September 2024, ab 12:00 Uhr geschlossen bleibt.
Dies betrifft auch die Zollämter im Bezirk des Hauptzollamtes Krefeld - das Zollamt Uerdin-gen, Am Zollhof 7, 47829 Krefeld; das Zollamt Mönchengladbach, Malmedyer Str. 14, 41066 Mönchengladbach, das Zollamt Neuss, Duisburger Str. 8, 41460 Neuss und das Zollamt Schwanenhaus, Deller Weg 112, 41334 Nettetal, die an diesem Tag ebenso ab 12:00 Uhr geschlossen bleiben.
Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsbeteiligte werden gebeten, möglichst bereits im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Anliegen auf einen anderen Termin verschoben werden kann.
Am Mittwoch, 28. August 2024, haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld im Auftrag der Staatsanwaltschaft Krefeld umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt.
Beschuldigt werden ein Mann und eine Frau, die verdächtigt werden, als Inhaber verschiedener Geschäfte in der Gastronomie- und Glücksspielbranche, über mehrere Jahre Arbeitsentgelte (Sozialversicherungsbeiträge) vorenthalten und veruntreut zu haben. Die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer wurden entweder gar nicht oder nicht in vollem Umfang angemeldet.
Insgesamt waren rund 50 Beamte des Zolls sowie Kräfte der kommunalen Ordnungsbehörden und der Landespolizei im Einsatz. Es wurden insgesamt 10 Objekte, die als Wohn- und Geschäftsräume den Tatverdächtigen zugeordnet werden durchsucht. Neben überwiegenden Durchsuchungen in der Stadt Netttetal erfolgten auch entsprechende Maßnahmen im Kreis Euskirchen und im Kreis Düren.
Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Mehr als 1.700 junge Menschen begannen am 1. September ihre Ausbildung im mittleren bzw. ihr Studium im gehobenen Dienst beim ZOLL, 20 davon beim Hauptzollamt Krefeld. Sie wurden begrüßt von der ständigen Vertreterin des Leiters des Hauptzollamts, Oberrregierungsrätin Nadja Esser (im Bild rechts) und dem Ausbildungsleiter, Günther Tenberg (2. von rechts).
Die Berufseinsteiger absolvieren im mittleren Dienst eine zweijährige Ausbildung. Im gehobenen Dienst ist es ein dreijähriges Studium und schließt mit einem Bachelor ab. Theorie und Praxis wechseln sich dabei ab und bauen aufeinander auf. Die fachtheoretischen Teile im gehobenen Dienst werden an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster absolviert. Im mittleren Dienst erfolgt die theoretische Ausbildung an den zolleigenen Bildungszentren in Leipzig, Rostock, Plessow, Sigmaringen oder dem neuen Standort in Erfurt. Die Praxisphasen verbringen die Zoll-Nachwuchskräfte in verschiedenen Bereichen des Ausbildungshauptzollamts und bei nahe gelegenen Zollämtern sowie Zollfahndungsämtern.
Nach Abschluss der Ausbildung bzw. des dualen Studiums erwartet die jungen Zöllnerinnen und Zöllner eine Verwendung in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen des Zolls. Das Spektrum reicht von Steuererhebung bis Spezialeinheit sowie von Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Zollfahndung. Grundsätzlich übernimmt der ZOLL alle seine geeigneten Nachwuchskräfte.
Mit der Einstellung beim ZOLL erhalten die Auszubildenden und Studierenden nicht nur eine fachlich hochwertige Ausbildung bzw. ein hochwertiges Studium, sondern auch einen sicheren Arbeitsplatz mit vielen spannenden und abwechslungsreichen Tätigkeiten, mit denen sie u.a. für Steuereinnahmen, Verbraucherschutz und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland sorgen.
Auch in den kommenden Jahren wird der ZOLL verstärkt Ausbildungs- und Studienplätze für eine sichere Zukunft in einer großen Bundesverwaltung anbieten.
Für eine Einstellung zum 1. September 2025 können sich Interessierte noch bis zum 15. Oktober 2024 beim Hauptzollamt Krefeld (mittlerer und gehobener Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) bewerben.
Ausführliche Informationen zu Bewerbung, Einstellung, Ausbildung und Studium beim ZOLL finden sich unter www.zoll-karriere.de oder www.zoll.de ("Karriere").
In den frühen Morgenstunden des Mittwochs, den 9. Oktober 2024, haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in einer Arbeitnehmerunterkunft in Grevenbroich vollstreckt .
Am Einsatz sind auch Bedienstete der Landespolizei, der Bundespolizei und der Ausländerbehörde des Rhein-Kreis Neuss beteiligt.
Im Visier der Ermittler des Zolls stehen 13 männliche Personen, die beschuldigt werden, sich unter der Verwendung von gefälschten Identitäten als EU-Arbeitnehmer auszugeben. Dazu sollen sie manipulierte Ausweisdokumente, die sie als Staatsbürger der Slowakei, Bulgarien, Lettland oder Litauen -allesamt EU-Staaten- auswiesen, genutzt haben. Unter diesen Identitäten gingen die Beschuldigten einer Beschäftigung in einem Industriebetrieb nach. Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung wurden eingeleitet.
Weitere Einzelheiten und Ergebnisse der Maßnahme werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuell
Veröffentlicht am: 2024-10-09 10:15:19
HZA-KR: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und des Hauptzollamtes Krefeld / Durchsuchung in Arbeiterunterkunft deckt Beschäftigte mit falscher Identität auf
HZA-KR: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und des Hauptzollamtes Krefeld Durchsuchung in Arbeiterunterkunft deckt Beschäftigte mit falscher Identität auf
Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung eingeleitet
In den frühen Morgenstunden des Mittwochs, den 9. Oktober 2024, haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach in einer Arbeitnehmerunterkunft in Grevenbroich mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.
Am Einsatz waren auch Bedienstete der Landespolizei, der Bundespolizei, der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss beteiligt. Insgesamt waren 85 Kräfte im Einsatz.
Ziel der Aktion war die Aufdeckung von illegalen Arbeitnehmern, die sich unter der Verwendung von gefälschten Identitäten als EU-Arbeitnehmer ausgegeben haben sollen. Dazu sollen sie manipulierte Ausweisdokumente, die sie als Staatsbürger der Slowakei, Bulgarien, Lettland oder Litauen -allesamt EU-Staaten- auswiesen, genutzt haben. Unter diesen Identitäten sollen die Beschuldigten ohne Erlaubnis einer scheinbar regulären Beschäftigung in einem Industriebetrieb aus Grevenbroich nachgegangen sein. Bei den Beschuldigten handelt es sich vorwiegend um Personen aus der Kaukasus-Region, die keine EU-Bürger sind.
Insgesamt wurden elf männliche Personen angetroffen, gegen die Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet wurden.
Gegen neun Personen davon wurden zudem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Eine weitere Person wurde angetroffen, die bereits wegen Aufenthaltsdelikten polizeilich gesucht wurde.
Die Beschuldigten wurden in Gewahrsam genommen und im Anschluss an die Maßnahmen des Zolls in die Zuständigkeit der beim Einsatz beteiligten Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss übergeben.
Die weiteren Ermittlungen zu den Sachverhalten und deren Hintergründen dauern nun bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld am Dienstsitz in Mönchengladbach an.
Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der
Europäischen Union
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am 17.Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Fokus, grenzüberschreitende Schwarzarbeit aufzudecken und die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen, durchgeführt.
An dem Einsatz, der unter der Federführung der Europäischen Arbeitsbehörde ELA (European Labour Authority) europaweit koordiniert wurde, hat sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld mit einer Prüfung in der Logistikbranche beteiligt. Die Einsatzorte befanden sich mit Schwerpunkt im Stadtgebiet Krefeld.
Insgesamt waren 100 Einsatzkräfte - des Zolls, der Bundespolizei, der Landespolizei, der Ausländerbehörde der Stadt Krefeld sowie ein Mitarbeiter der ELA und zwei Arbeitsmarktinspektoren aus Belgien - beteiligt. "Die Zusammenarbeit der Behörden verlief dabei außerordentlich reibungslos und positiv", fügt Stefan Frisch, Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, an.
Es wurden 114 Personen mittels Geschäftsunterlagen überprüft. 29 Personen wurden detailliert erfasst und befragt.
In fünf Fällen ergab sich der Verdacht des illegalen Aufenthalts.
In diesen Fällen hatten sich Arbeitnehmer unter Alias-Personalien als EU-Arbeitnehmer ausgegeben. Dabei konnten sie tatsächlich weder eine gültige Aufenthalts- noch Arbeitsgenehmigung vorweisen.
"Bei einem dieser Fälle nutzte ein Tatverdächtiger eine belgische ID-Card, woraus sich ein direkter Schnittpunkt mit den belgischen Kollegen ergab. Schnell wurde herausgefunden, dass unter den ausgewiesenen Personalien zugleich jemand in Belgien als Arbeitnehmer auftritt. Der Fall bot sich natürlich hervorragend an, um unseren belgischen Gästen die Arbeitsweise des Zolls aufzuzeigen und in die Zusammenarbeit einzusteigen", so Pressesprecher Frisch.
Gegen die Beschuldigten wurden Strafverfahren eingeleitet, sie wurden im Anschluss festgenommen und an die zuständigen kommunalen Ausländerbehörden übergeben, die in ihrer Zuständigkeit aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet haben.
In einem weiteren Fall ergab sich der Verdacht des Ausweismissbrauchs mit einem gestohlenen Ausweis. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Auch er wurde festgenommen und der Polizei Mönchengladbach übergeben.
Eine Person gegen die ein offener Haftbefehl vorlag, wurde an die Polizei Krefeld übergeben. Der offene Haftbefehl konnte letztendlich durch die Zahlung eines offenen Geldbetrages abgewendet werden.
Sechs Arbeitnehmer wurden bei der Arbeit angetroffen, die vorgeblich im Rahmen eines Werkvertrages einer Firma vor Ort sein sollten, tatsächlich aber bereits bei verschiedenen Firmen als Arbeitnehmer gemeldet waren. Bei derartigen Konstellationen bleibt zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorliegt.
Den Prüfungen vor Ort schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade zur Aufdeckung von Verstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefgehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere die Prüfung der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Weitere Fälle mit ersten Unstimmigkeiten zu den Meldungen zur Sozialversicherung wurden festgestellt.
Zusatzinformation:
Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der
Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland. Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen.
Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld hat in den Abendstunden des 2. Oktober 2024 rund 4.000 Gramm Kokain bei einem 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen in Nettetal sichergestellt.
Die Person reiste zuvor über die BAB 61 aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein und wurde dann vom Zoll kontrolliert.
Die Fragen der Zöllner nach mitgebrachten verbotenen Gegenständen, insbesondere Betäubungsmitteln, Waffen sowie Cannabisprodukten wurden von der Person verneint. Der Reisende gab zunächst an, lediglich zu einer privaten Feier in die Niederlande gereist zu sein.
Bei der Durchsicht des Fahrzeuges stellten die Kontrollkräfte im Beifahrerfußraum des PKW einen schwarzen Stoffbeutel fest. In dem Beutel befanden sich insgesamt vier folierte Pakete. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht auf Kokain. Insgesamt befanden sich in den vier Paketen rund 4.000 Gramm Kokain.
Darüber hinaus konnten in dem Fahrzeug noch rund 3 Gramm Cannabis vorgefunden werden.
Die Kontrollkräfte leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein und nahmen den Beschuldigten vorläufig fest.
Am darauffolgenden Tag wurde der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Krefeld vorgeführt, der sodann Haftbefehl erlassen hat. Der Mann befindet sich seit dem in Untersuchungshaft.
Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Mit großem "Hallo" wurde der im Krefelder Hauptzollamt arbeitende - aus Viersen stammende - Zollbeamte Konrad Schürmert von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen jetzt nach seiner Rückkehr aus Hawaii als frischgebackener Ironman empfangen und symbolisch erneut durch den Zieleinlauf zwischen zwei Streifenwagen gebeten. Der 62-jährige hat am letzten Oktoberwochenende am "härtesten" Triathlon, dem Ironman auf Hawaii, teilgenommen und mit einer kämpferischen Leistung den Dreiklang aus 3,86 Kilometer Schwimmen, 180,2 Kilometer Radfahren und einem Marathon-Lauf über 42,195 Kilometer geschafft. Im Kollegenkreis plauderte der Ausdauersportler ausführlich über den Verlauf des Wettkampfs.
"Der Zoll ist stolz auf diese Leistung von Konrad Schürmert" gratulierte der Leiter des Hauptzollamts, Dr. Heinz Michael Horst, der ihm ein frisch gedrucktes großformatiges Foto des Zieleinlaufs auf Hawaii als Geschenk überreichte. Besonders erwähnte er den Durchhaltewillen des in der Kraftfahrzeugsteuer-Bearbeitung Dienst verrichtenden Beamten, der sich einige Wochen vor seinem Start beim "Wettkampfs seines Lebens" bei einem Trainingssturz einen Kreuzbandriss im Kniegelenk zuzog, auf eine Operation verzichtete und mit einer Knie-Orthese vorsichtig die weitere Vorbereitung anging, um den Ironman dennoch zu versuchen - und ihn erfolgreich zu bewältigen. Schürmert verbrauchte während des knapp 14 Stunden dauernden Wettkamps mehr als zehn Liter Flüssigkeit und verbrannte mehr als 7000 Kalorien im Wettkampf. Nach insgesamt 13:41:01 kraftraubenden Stunden überquerte er mit Deutschland-Flagge jubelnd die Ziellinie in Kailua Kona und darf sich seitdem "Finisher" des härtesten Triathlons der Welt nennen.
In seiner Altersgruppe belegte er den 98. Platz von 156 Teilnehmern. Auf eine Platzierung oder Zeit kam es für ihn aber diesmal in Kailua-Kona überhaupt nicht an. Die alleinige Teilnahme und vor allem das erfolgreiche Beenden des ultraharten Wettkampfes in der Ironman-Langdistanz stand Vordergrund. Diese wahrscheinlich einmalige Chance ließ sich Schürmert nicht nehmen. Während des Wettkampfs hatte er mit anderen Teilnehmern zu kämpfen, die beim Schwimmen mit "harten Bandagen" um die Ideallinie im offenen Ozean kämpften; beim Radrennen stellte der heiße Wind ein besonderes Problem dar. Schürmert: "Eigentlich gab es nur Gegen- oder Seitenwind und der war sehr gefährlich, weil er sehr leichtgewichtige Triathleten durchaus von der Strecke pusten kann". Er habe aber trotz des Windes vor allem bei Abfahrten durchaus "mit 60 bis 70 Km/h flott Strecke gemacht".
Zur Anerkennung seiner außerordentlichen Leistungen wurde Schürmert nun nach seiner Rückkehr aus Hawaii von Dr. Heinz-Michael Horst, Leiter des Hauptzollamtes Krefeld, und seinen Kolleginnen und Kollegen gebührend empfangen und beglückwünscht. Dabei wurde Schürmert aufgefordert seinen Zieleinlauf zu wiederholen.
Diesmal wurde zwar keine schwere Medaille, die Schürmert bereits stolz trug, überreicht, jedoch wartete ein Siegerbanner, ein Ehrenkranz und ein kleines Präsent unter dem Applaus aus dem Kollegenkreis auf Schürmert.
Die Erfolgsgeschichte von Schürmert fing erst im Jahre 2015 an: Erst in diesem Alter begann er, sich sportlich zu betätigen. Dabei schließt sich hier der Kreis. Zum Sport führte ihn eine Betriebssportgruppe des Krefelder Zolls für Nordic Walking.
Heute ist er aktiver Betreuer der Zöllnerinnen und Zöllner, die das Deutsche Sportabzeichen absolvieren wollen und kommt nun neun Jahre später als einer der besten Triathleten der Welt in seiner Altersgruppe aus Hawaii ins Hauptzollamt Krefeld zurück. Und: obwohl er am "Tag danach etwas unrund lief", fasst er die nächste Herausforderung ins Auge und will bei einem Marathonlauf in Deutschland "mal schauen, was geht..."
Das Hauptzollamt Krefeld hat am 12. November 2024 im Rahmen einer Schwerpunktprüfung die Speditions- und Logistik- sowie die Kurier- und Paketdienstbranche ins Visier genommen.
Der Fokus lag seitens des Zolls auf der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs.
Dazu kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls gemeinsam mit der Landespolizei zeitgleich an mehreren Verkehrskontenpunkten in Krefeld, Mönchengladbach und dem Rhein-Kreis Neuss im Rahmen von Standkontrollen den fahrenden Güterverkehr.
Der Einsatz wurde auch durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) begleitet.
Insgesamt wurden an dem Tag 159 Personen seitens des Zolls kontrolliert und detailliert zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die erhobenen Daten werden nun weiter ausgewertet und mit den bei den Sozialversicherungen gemeldeten Daten und den Buchführungen der Arbeitgeber abgeglichen.
In mehreren Fällen ergaben sich jedoch auch bereits erste Verstöße:
So lag in neun Fällen der Verdacht auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, in dem die Arbeitsnehmer scheinbar nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren, vor.
In 15 Fällen wurden Sofortmeldeverstöße der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsaufnahme der angetroffenen Arbeitnehmer festgestellt.
In einem Fall ergab sich der Verdacht auf einen Mindestlohnverstoß.
Gegen zwei Personen wurde ein Strafverfahren aufgrund des Verdachts des sogenannten Leistungsmissbrauchs eingeleitet.
Zwei weitere Personen wurden vorläufig festgenommen, die weder eine gültige Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnten. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Nach der Festnahme durch den Zoll wurden diese an die zuständige Ausländerbehörde übergeben.
Darüber hinaus konnte an einer Kontrollstelle in Mönchengladbach eine Person, die bereits per Haftbefehl gesucht wurde, verhaftet werden.
Die Landespolizei, die mit den Polizeibehörden aus Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf, an dem Einsatz beteiligt war, leitete zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Ladungssicherheit ein. Aufgrund von technischen Mängeln wurden zwei Fahrzeuge in Krefeld umgehend stillgelegt. Ein Fahrer stand bei der Kontrolle unter Drogeneinfluss. Gegen Ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er durfte seine Fahrt nicht weiter fortsetzen. Ebenso wurde einem Fahrer wegen Überladung die Weiterfahrt untersagt.
Das Hauptzollamt Krefeld ist gemeinsam mit der Polizei und den kommunalen Ordnungsdiensten am Nikolausabend im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vorgegangen.
Die Einsätze erfolgten mit Schwerpunkt in Krefeld sowie in Mönchengladbach, dem Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss und betrafen insbesondere Gastronomiebetriebe wie Cafés und Shisha-Bars sowie Spielstätten, Kioske und Diskothekenbetriebe.
Der Fokus lag seitens des Zolls auf der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Insgesamt wurden an dem Tag 111 Personen seitens des Zolls kontrolliert und detailliert zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die erhobenen Daten werden nun weiter ausgewertet und mit den bei den Sozialversicherungen gemeldeten Daten und den Buchführungen der Arbeitgeber abgeglichen.
In 29 Fällen ergaben sich erste Unstimmigkeiten, die nun weiter vom Zoll überprüft werden.
In 16 Fällen geht es dabei um das Vorenthalten von Arbeitsentgelt. In sieben Fällen stehen Verstöße gegen den Mindestlohn im Verdacht und in 5 Fällen wurden vorgeschriebene Meldungen nicht abgegeben.
In Krefeld wurden drei Personen in einem Café angetroffen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurden die Personen durch die Polizei festgenommen und an das Ausländeramt Krefeld übergeben.
Bei der Kontrolle gingen auch zwei Personen ins Netz, die per Haftbefehl gesucht wurden. In einem Fall konnte durch die Entrichtung einer offenen Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
Darüber hinaus wurden Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, das Glücksspielgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie diverse Verkehrsdelikte aufgedeckt. In einem Fall erfolgte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlender Konzession.
Abgesehen von der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen.
Krefelder Zollhund Gunnar überführt Schmuggler mit 5,3 Kilogramm Heroin auf der Autobahn 52
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld hat in den Abendstunden des 10. Dezembers rund 5.300 Gramm Heroin bei einem 35-jährigen Beschuldigten sichergestellt.
Der Mann war zuvor über die BAB 52 aus den Niederlanden kommend über den Grenzübergang Elmpt in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und war dann aus dem fließenden Verkehr einer Zollkontrolle zugeführt worden. Die Fragen der Zöllner nach eingeführten verbotenen Gegenständen, insbesondere Betäubungsmitteln, Waffen sowie Cannabisprodukten wurden seitens des Beschuldigten verneint. Dieser gab zunächst an, lediglich in Roermond zum Einkaufen gewesen zu sein. Bei der oberflächlichen Untersuchung des Fahrzeuges stellten die Zöllner zunächst keine verbotenen Waren fest, jedoch erhärteten sich Zweifel an den Angaben des Mannes.
Der in der Folge eingesetzte Zollhund Gunnar zeigte sofort an, dass in einem Hohlraum wahrscheinlich Rauschgift versteckt worden war.
Die Zöllner verschafften sich Zugang zu dem Hohlraum und fanden insgesamt 13 szenetypisch verpackte Pakete. Ein umgehend durchgeführter Rauschgiftschnelltest reagierte positiv auf Opiate.
Neben dem Rauschgift konnte in dem PKW auch ein Messer sichergestellt werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wurde der Beschuldigte einem Richter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.
Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Essen geführt.
18 Strafverfahren eingeleitet - Beim Kauf auf Sicherheit achten
Neben diversen anderen verbotenen oder beschränkten Waren findet der Krefelder Zoll auch immer wieder gefährliche Feuerwerkskörper, die illegaler Weise über den Verkehrsweg aus den Niederlanden oder per Post nach Deutschland gebracht wurden.
In den ersten Wochen im Dezember wurden seitens der Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Krefeld bereits 18 Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. In dem Zusammenhang wurden 3.246 Stück illegale Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosionsstoffmenge von insgesamt 8.162 Gramm beschlagnahmt.
Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt. Es ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Alle vorgefundenen Feuerwerkskörper waren aus der Kategorie F3. Deren Verwendung ist nur durch Personen mit Fachkenntnissen zulässig. Wer Feuerwerk dieser Kategorie einführen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist.
Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten und nach Deutschland eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Böller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Stefan Frisch, Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld rät: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk! Nicht konformes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Frisch weiter.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html).
Elf Strafverfahren vor Ort eingeleitet / Weitere Überprüfungen folgen
Krefeld / Mönchengladbach - 14 Festnahmen, elf vor Ort neu eingeleitete Strafverfahren sowie mehrere weitere eingeleitete Verfahren wegen diverser Delikte sind die Bilanz einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld mit Unterstützung durch Kräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege gestern in Mönchengladbach, wo mehrere ansässige Unternehmen der Logistikbranche überprüft wurden.
Alle angetroffenen Personen wurden hinsichtlich ihrer Personalien und Arbeitsverhältnisse erfasst. Durch die Kräfte des Zolls wurde gezielt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der mögliche unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft.
Bei den Überprüfungen ergab sich eine Fülle an Verstößen. So wurden 14 Personen wegen des illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland vorläufig festgenommen. Dabei handelte es sich bei 13 Personen um chinesische Staatsangehörige, eine Person besaß die nepalesische Staatsangehörigkeit. Gegen elf der festgenommenen wurde ein Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthalts in Verbindung mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet. Zudem wurden drei weitere Verfahren wegen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet. Eine angetroffene Person war bereits zur Festnahme ausgeschrieben. Weitere Strafverfahren wurden wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen werden durch die zuständige Staatsanwaltschaft geführt.