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POL-KR: Trickdiebstahl: Täter gelangen an Goldkette - Zeugen gesucht

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Trickdiebstahl: Täter gelangen an Goldkette - Zeugen gesucht

Krefeld (ots)

Am Montag (13. Juli 2026) sind eine Frau und ein Mann mit einem Trick an die Goldkette einer 85-Jährigen Frau gelangt. Gegen 8:40 Uhr hielt auf der Straße "Wilmendyk" in Höhe der Bushaltestelle ein silberfarbenes Auto unmittelbar neben der Seniorin. Diese war auf dem Gehweg mit einem Rollator unterwegs. Die Beifahrerin stieg aus dem Pkw aus und fragte die 85-Jährige wie sie zum nächstgelegenen Krankenhaus sowie einem Altenheim komme. Nachdem die Seniorin die Fragen beantwortete, schenkte die Frau ihr einen Ring als Dankeschön. Außerdem versuchte sie der Seniorin eine Schmuckkette um den Hals zu legen, was die 85-jährige Krefelderin mehrfach ablehnte. Nachdem das Auto, mit auswertigem Kennzeichen, mit beiden Personen davonfuhr, bemerkte die Seniorin den Diebstahl ihrer Goldkette. Die Frau war ca. 40 Jahre alt, ca. 1,60 Meter groß mit schlanker Statur. Sie hatte schwarze, nach hinten gekämmte Haare und trug ein Kopftuch. Bekleidet war sie mit einem langen Kleid und einer hellen Strickjacke. Der Mann war ca. 42-45 Jahre alt, hatte kurze dunkle Haare, keinen Bart und eine hagere Statur. Bekleidet war er mit einem hellen Hemd. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, diese dauern derzeit noch an.

Sollten Sie Hinweise geben können, werden Sie gebeten, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de zu melden.

(195)

Rückfragen von Journalisten bitte an:

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Pressestelle: 02151 634 1111
oder außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle 02151 634 0
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Veröffentlicht am: 2026-07-14 14:53:38

POL-KR: Autofahrer fährt Radfahrerin an und flüchtet - Zeugen gesucht

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Autofahrer fährt Radfahrerin an und flüchtet - Zeugen gesucht

Krefeld (ots)

Am Dienstag (14. Juli 2026) war eine 15-jährige Schülerin mit ihrem Fahrrad um 8:05 Uhr auf der Inrather Straße unterwegs und bog dann nach rechts auf den Nassauerring ab. Dort hielt sie an einer Fußgängerampel, um die Straße zu überqueren. Als die Ampel auf Grün schaltete, fuhr sie los, wurde von einem Auto erfasst und stürzte zu Boden. Der Autofahrer flüchtete in unbekannte Richtung. Vor Ort waren mehrere Zeugen, die der Krefelderin helfen wollten, aber die 15-Jährige setzte ihren Weg fort. Eine Zeugin teilte ihr noch mit, dass es sich bei dem flüchtigen Pkw um einen Kastenwagen gehandelt habe.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich mit der Polizei unter 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de in Verbindung zu setzen. (194)

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Veröffentlicht am: 2026-07-14 14:30:09

POL-KR: Zwei Verkehrsunfälle - zwei Fahrradfahrer schwer verletzt

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Zwei Verkehrsunfälle - zwei Fahrradfahrer schwer verletzt

Krefeld (ots)

Bei einem Verkehrsunfall ist am Montag (13. Juli 2026) ein 74-jähriger Fahrradfahrer schwer verletzt worden. Der Mann aus Krefeld befuhr mit seinem Fahrrad gegen 13:45 Uhr das Mühlenfeld aus der Erkelenzer Straße kommend in Richtung Vulkanstraße. Aus bislang ungeklärter Ursache kollidierte der Fahrradfahrer mit einem geparkten Pkw und verletzte sich dabei schwer. Das Mühlenfeld wurde für die Dauer der Unfallaufnahme zwischen Vulkanstraße bis Kimpler Straße gesperrt.

Bei einem weiteren Unfall um 16:56 Uhr stürzte ein 59-jähriger Mann aus noch ungeklärter Ursache auf der Benrader Straße und verletzte sich dabei so schwer, dass Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Während der Unfallaufnahme durch ein spezielles Unfallaufnahme-Team aus Düsseldorf wurde die Benrader Straße zwischen Grüterhofweg und Widderschestraße gesperrt. Inzwischen ist der verunfallte Fahrradfahrer außer Lebensgefahr.

Die Ermittlungen zu den genauen Unfallhergängen wurden vom Verkehrskommissariat der Polizei Krefeld aufgenommen und dauern an.

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Veröffentlicht am: 2026-07-14 14:19:57

POL-KR: Zwei Verletzte bei Unfall auf dem Europaring

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Zwei Verletzte bei Unfall auf dem Europaring

Krefeld (ots)

Bei einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich des Europarings Ecke Werner-Voß-Straße sind am Montag (13. Juli 2026) zwei Menschen verletzt worden. Ein 21-jähriger Krefelder wollte gegen 21:45 Uhr mit seinem Pkw von der Werner-Voß-Straße nach links auf den Europaring, in Richtung Innenstadt abbiegen. Dabei stieß er mit dem Mercedes-Benz eines 71-jährigen Mannes aus Krefeld zusammen, der auf dem Charlottering aus Richtung Autobahn kam und geradeaus in Richtung Innenstadt unterwegs war. Im Anschluss kollidierte der Mazda des 21-Jährigen mit einem weiteren Peugeot eines 18-jährigen Tönisvorster, welcher aus Richtung Traar kam und auf der Rechtsabbiegerspur der Werner-Voß-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt wartete. Der 21-Jährige und der 71-Jährige wurden leicht verletzt. Beide Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Kreuzungsbereich war für die Unfallaufnahme zwischenzeitlich gesperrt. Das Verkehrskommissariat der Polizei Krefeld hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.

(192)

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Veröffentlicht am: 2026-07-14 11:43:08

HZA-KR: Gut informiert durch den Zoll - Tipps für eine sorgenfreie Rückkehr aus dem Urlaub

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Gut informiert durch den Zoll - Tipps für eine sorgenfreie Rückkehr aus dem Urlaub

Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Viersen, Moers (ots)

Mit Beginn der Hauptreisezeit (in Nordrhein-Westfalen ab 20.07.2026) im Sommer erinnert der Krefelder Zoll Reisende daran, sich bereits vor Urlaubsantritt über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren. Wer Souvenirs, Einkäufe, Genussmittel (z.B. Alkohol, Tabakwaren) oder Kraftstoffe aus dem Ausland mitbringt, sollte beachten, welche Waren erlaubt sind und welche Einschränkungen gelten, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.

Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) erhalten Reisende alle wichtigen Informationen, welche Waren bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und welche Dinge Urlauberinnen und Urlauber vermeiden sollten.

Reisen aus Nicht-EU-Ländern:

Besondere Aufmerksamkeit sollten Reisende bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) walten lassen. Mitgebrachte Waren dürfen zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Dabei gelten zum Beispiel folgende Regelungen:

1. Alkohol und alkoholische Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren): 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren sowie 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier

2. Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)

3. Arzneimittel sowie Tierarzneimittel: Diese dürfen in der dem persönlichen Bedarf des Reisenden bzw. des vom Reisenden mitgeführten Tieres entsprechenden Menge mitgeführt werden. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten, zum Beispiel, wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden. Für Arzneimittel, die Betäubungsmittel enthalten, gelten besondere Vorschriften. Die Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) bietet zusätzlich wichtige Informationen.

4. Kraftstoffe: für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

5. Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren) und anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden: bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- bzw. Seereisen-den bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Für Lebensmittel tierischer Herkunft bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier.

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristinnen und Touristen -oft unwissend- dazu bei, dass der Bestand vieler Arten welt-weit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert und Verstöße werden konsequent verfolgt. In diesem Fall werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier richtig informiert zu sein, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.

Reisen innerhalb der EU:

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee) und Kraftstoffe, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten. Sollen die Waren an andere Personen weitergegeben werden (auch unentgeltlich als Geschenk), handelt es sich nicht um Eigenbedarf.

Stefan Thoeren, Pressesprecher HZA Krefeld betont: "Eine gute Reisevorbereitung endet nicht beim Kofferpacken. Wer sich schon vorher über die geltenden Zollbestimmungen informiert, erspart sich bei der Rückkehr mögliche Unannehmlichkeiten und kommt schnell durch den Zoll."

Zusatzinformation:

Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen bzw. Richtmengen nur, wenn die Waren von den Reisenden persönlich mitgeführt, d.h. im selben Transport-mittel befördert werden. Werden die Waren hingegen voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurier-dienst befördert, gelten andere Regelungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Thoeren
Telefon: 02151/850-10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Veröffentlicht am: 2026-07-13 14:42:47