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HZA-KR: Gut informiert durch den Zoll - Tipps für eine sorgenfreie Rückkehr aus dem Urlaub

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Gut informiert durch den Zoll - Tipps für eine sorgenfreie Rückkehr aus dem Urlaub

Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Viersen, Moers (ots)

Mit Beginn der Hauptreisezeit (in Nordrhein-Westfalen ab 20.07.2026) im Sommer erinnert der Krefelder Zoll Reisende daran, sich bereits vor Urlaubsantritt über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren. Wer Souvenirs, Einkäufe, Genussmittel (z.B. Alkohol, Tabakwaren) oder Kraftstoffe aus dem Ausland mitbringt, sollte beachten, welche Waren erlaubt sind und welche Einschränkungen gelten, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.

Auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) erhalten Reisende alle wichtigen Informationen, welche Waren bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und welche Dinge Urlauberinnen und Urlauber vermeiden sollten.

Reisen aus Nicht-EU-Ländern:

Besondere Aufmerksamkeit sollten Reisende bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) walten lassen. Mitgebrachte Waren dürfen zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Dabei gelten zum Beispiel folgende Regelungen:

1. Alkohol und alkoholische Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren): 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-% oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren sowie 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier

2. Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren): 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak)

3. Arzneimittel sowie Tierarzneimittel: Diese dürfen in der dem persönlichen Bedarf des Reisenden bzw. des vom Reisenden mitgeführten Tieres entsprechenden Menge mitgeführt werden. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten, zum Beispiel, wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden. Für Arzneimittel, die Betäubungsmittel enthalten, gelten besondere Vorschriften. Die Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) bietet zusätzlich wichtige Informationen.

4. Kraftstoffe: für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

5. Substituten für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - nur für Personen ab 17 Jahren) und anderen Waren müssen hingegen bestimmte Wertgrenzen eingehalten werden: bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- bzw. Seereisen-den bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Wichtig: Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.

Für Lebensmittel tierischer Herkunft bestehen insbesondere aus tierseuchenrechtlichen Gründen weitere Einschränkungen. Zu diesen Waren gehören zum Beispiel Fleisch und Fleischerzeugnisse, Wild, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier.

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristinnen und Touristen -oft unwissend- dazu bei, dass der Bestand vieler Arten welt-weit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert und Verstöße werden konsequent verfolgt. In diesem Fall werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier richtig informiert zu sein, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.

Reisen innerhalb der EU:

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee) und Kraftstoffe, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten. Sollen die Waren an andere Personen weitergegeben werden (auch unentgeltlich als Geschenk), handelt es sich nicht um Eigenbedarf.

Stefan Thoeren, Pressesprecher HZA Krefeld betont: "Eine gute Reisevorbereitung endet nicht beim Kofferpacken. Wer sich schon vorher über die geltenden Zollbestimmungen informiert, erspart sich bei der Rückkehr mögliche Unannehmlichkeiten und kommt schnell durch den Zoll."

Zusatzinformation:

Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen bzw. Richtmengen nur, wenn die Waren von den Reisenden persönlich mitgeführt, d.h. im selben Transport-mittel befördert werden. Werden die Waren hingegen voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurier-dienst befördert, gelten andere Regelungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Thoeren
Telefon: 02151/850-10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Veröffentlicht am: 2026-07-13 14:42:47

FW-KR: Feuerwehr löscht Brand einer Ballenpresse und eines Stoppelfelds

Feuerwehr Krefeld

FW-KR: Feuerwehr löscht Brand einer Ballenpresse und eines Stoppelfelds

Krefeld (ots)

Am Sonntagabend, 12. Juli 2026, wurde die Feuerwehr Krefeld um 19:11 Uhr zu einer brennenden Ballenpresse auf einem Feld im Bereich Venloer Straße/Drügstraße alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte sich der Brand bereits auf rund 500 Quadratmeter des Stoppelfeldes ausgebreitet.

Durch das schnelle und umsichtige Handeln der Landwirte konnte eine weitere Ausbreitung des Feuers verhindert werden. Sie koppelten die brennende Ballenpresse bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr von der Zugmaschine ab und unterstützten die Einsatzkräfte anschließend bei den Löscharbeiten.

Die rund 35 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Krefeld sowie der Freiwilligen Feuerwehr Hüls setzten drei Löschrohre zur Brandbekämpfung ein. Die Venloer Straße musste im betroffenen Bereich für die Dauer der Löscharbeiten gesperrt werden. Nach zweieinhalb Stunden war der Einsatz für alle Kräfte beendet.

Die Feuerwehr Krefeld weist erneut auf die aktuell erhöhte Gefahr von Vegetationsbränden aufgrund der anhaltenden Trockenheit hin. Für den Niederrhein gilt derzeit die zweithöchste Warnstufe für Vegetationsbrände. Eine Entspannung der Lage ist momentan nicht in Sicht. Die Feuerwehr appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, im Umgang mit möglichen Zündquellen besondere Vorsicht walten zu lassen. Heiße Oberflächen, Funkenflug oder offenes Feuer können die ausgetrocknete Vegetation entzünden und innerhalb kurzer Zeit zu großflächigen Bränden führen. Durch umsichtiges Verhalten kann jede und jeder dazu beitragen, Vegetationsbrände zu verhindern.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Krefeld
Alexander Vaupel
Telefon: 02151-8213 1333
E-Mail: fw.leitstelle@krefeld.de
http://www.krefeld.de/feuerwehr

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Veröffentlicht am: 2026-07-12 21:35:02

FW-KR: Brennendes Stoppelfeld in Gellep-Stratum

Feuerwehr Krefeld

FW-KR: Brennendes Stoppelfeld in Gellep-Stratum

FW-KR: Brennendes Stoppelfeld in Gellep-Stratum
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Krefeld (ots)

Am Samstagnachmittag, 11. Juli 2026, gingen gegen kurz nach 15:00 Uhr mehrere Notrufe bei der Leitstelle der Feuerwehr Krefeld ein. Gemeldet wurde ein brennendes Stoppelfeld am Großer Ossumer Weg im Stadtteil Gellep-Stratum. Zeitgleich übermittelte auch die Waldbrandüberwachungszentrale "Fire Watch" eine Brandmeldung aus diesem Bereich an die Leitstelle. Daraufhin wurden umgehend Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Krefeld sowie der Freiwilligen Feuerwehren Oppum und Gellep-Stratum alarmiert. Die rund 40 Einsatzkräfte konnten den sich aufgrund der trockenen Vegetation rasch ausbreitenden Flächenbrand auf eine Fläche von etwa 1500 Quadratmetern begrenzen und das Feuer erfolgreich löschen. Der Einsatz war nach rund zwei Stunden beendet.

Bereits am Vormittag war die Feuerwehr zu einem Heckenbrand im Krefelder Stadtteil Traar ausgerückt. Dort hatten Anwohnende blitzschnell reagiert und das Feuer bereits mit Gartenschläuchen eingedämmt, sodass die Einsatzkräfte lediglich Nachlöscharbeiten und Kontrollmaßnahmen durchführen mussten.

Bei beiden Einsätzen wurde niemand verletzt.

Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen führt zu einer deutlich erhöhten Vegetationsbrandgefahr. Für den Niederrhein gilt derzeit die zweithöchste Warnstufe für Vegetationsbrände. Eine Entspannung der Lage ist nach aktueller Wetterprognose nicht in Sicht. Die Feuerwehr Krefeld appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, im Umgang mit möglichen Zündquellen besondere Vorsicht walten zu lassen. Heiße Oberflächen, Funken oder offenes Feuer können die trockene Vegetation entzünden und rasch große Brände verursachen. Durch umsichtiges Verhalten können alle dazu beitragen, derartige Brände zu verhindern.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Krefeld
Alexander Vaupel
Telefon: 02151-8213 1333
E-Mail: fw.leitstelle@krefeld.de
http://www.krefeld.de/feuerwehr

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Veröffentlicht am: 2026-07-11 17:13:27

POL-KR: Zwei junge Männer auf gestohlenem Motorroller: Zeugen auch in Krefeld gesucht

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Zwei junge Männer auf gestohlenem Motorroller: Zeugen auch in Krefeld gesucht

Krefeld (ots)

Wir teilen eine Pressemitteilung unserer Kollegen aus Viersen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65857/6312116

Presseanfragen bitte an die Pressestelle der Polizei Viersen.

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Veröffentlicht am: 2026-07-10 12:10:15

POL-KR: 21-Jähriger in Linn beraubt

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: 21-Jähriger in Linn beraubt

Krefeld (ots)

Am Donnerstag (9. Juli 2026) haben drei unbekannte Jugendliche einen 21-Jährigen aus Nettetal beraubt. Der junge Mann war gegen 13:30 Uhr am Bahnhof auf der Paul-Hübner-Straße in Linn unterwegs. Die drei Männer griffen ihn an, bedrohten ihn mit einem Messer und sprühten ihm Pfefferspray ins Gesicht. Sie erbeuteten ein Portemonnaie, Bankkarten und Bargeld. Daraufhin flüchteten die drei. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden: unter 02151 6340 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de. (190)

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Veröffentlicht am: 2026-07-10 10:33:56