Am Dienstag (24. Februar 2026) gegen 15:45 Uhr wollte eine 33-jährige Autofahrerin aus Krefeld von der Roßstraße nach links in die Sankt-Anton-Straße abbiegen. Dabei übersah sie einen von links kommenden 60-jährigen Motorradfahrer, der die Sankt-Anton-Straße in Richtung Stadtmitte befuhr und es kam zum Zusammenstoß. Bei der Kollision wurde der Krefelder so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht wurde. (75)
Im Chemielabor des Deutschen Textilmuseums in Linn ist in einem speziellen Schrank ein Pipettenfläschchen mit potenziell gefährlichem Inhalt gefunden worden. Es enthielt Iodazid, ein explosiver Stoff, für dessen Entsorgung das Museum umgehend die Feuerwehr eingeschaltet hat. Außerdem kam ein Experte des Landeskriminalamts hinzu. Bis zu dessen Eintreffen verblieb der Stoff an seinem Fundort. Für eine sichere Vernichtung wurde das Fläschchen im Außenbereich des Museums vom LKA in der Erde eingegraben und dann kontrolliert gesprengt. Die Gesundheit von Menschen war nicht in Gefahr.
Am Montag (23. Februar 2026) hat die Polizei nach vorausgegangenen Ermittlungen gegen einen Verdächtigen ohne festen Wohnsitz eine Wohnung auf der Roßstraße durchsucht und dort rund vier Kilogramm Cannabis, 17 Gramm Kokain und 8 Gramm Crack gefunden. Die Beamten haben außerdem mehrere Mobiltelefone und Bargeld in vierstelliger Höhe sichergestellt. Bei dem Verdächtigen selbst wurden außerdem ungefähr 5,5 Gramm Kokain gefunden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen dienten die Räumlichkeiten als sogenannte Bunkerwohnung, in der niemand wohnt, sondern Drogen gewogen, verpackt und für den Verkauf gelagert werden. Der Verdächtige wurde festgenommen und am Dienstagmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete für den 37-Jährigen Untersuchungshaft an. Der Tatvorwurf lautet unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis, jeweils in nicht geringer Menge.
Zwischen Donnerstag (19. Februar 2026) und Montagmorgen haben Unbekannte im Krefelder Stadtgebiet mindestens 15 Autoscheiben eingeschlagen und teilweise Waren aus den Autos entwendet, darunter Kleingeld, eine Armbanduhr, ein Smartphone, mehrere Portemonnaies und kleinere Haushaltsgeräte, Motoröl, ein Thermobecher, eine Sonnenbrille und Werkzeug. Bisher sind der Polizei Vorfälle aus Cracau, Stadtmitte, Dießem-Lehmheide, Oppum, Kempener Feld-Baackeshof und Bockum bekannt. Ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten gibt, ist noch unklar.
Im Rahmen einer Prüfaktion zum Mindestlohn hat das Hauptzollamt Krefeld am vergangenen Freitag und Samstag mehrere Betriebe des Gaststättengewerbes in Neuss, Viersen und Mönchengladbach kontrolliert.
An den Maßnahmen beteiligten sich Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mönchengladbach sowie Polizei, Ordnungsamt und Ausländeramt. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie weiterer sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.
Insgesamt wurden bei den Einsätzen 60 Personen in 15 Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In den kontrollierten Betrieben wurden Geschäftsunterlagen angefordert, die nun im Rahmen nachgelagerter Prüfungen ausgewertet werden.
Bei Befragungen von Beschäftigten in einem Restaurant in Viersen ergaben sich Hinweise darauf, dass dort Stundenlöhne von teilweise unter 7 Euro gezahlt worden sein sollen. Die entsprechenden Angaben werden derzeit überprüft.
Im Ergebnis der Kontrollen wurden aktuell fünf Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus ergaben sich weitere Verdachtsmomente, die zusätzliche Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen. Diese betreffen unter anderem mögliche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, das Mindestlohngesetz sowie den Verdacht auf Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird die gewonnenen Erkenntnisse nun vertiefend auswerten. Gegebenenfalls schließen sich weitere Maßnahmen an.
Der Zoll leistet mit solchen Prüfungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zum Schutz der ordnungsgemäß handelnden Unternehmen.
Zusatzinformation: Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung überwacht die Einhaltung des Mindestlohns und geht gegen Verstöße konsequent vor.