Am Donnerstag 01.10.2026 gegen 13 Uhr meldete ein Zeuge der Polizei einen Mann, der sich zwischen Tackheide und Alter Gladbacher Straße mit einem Messer in der Hand fortbewegte. Dabei soll er auch Passanten mindestens verbal bedroht haben.
Im Rahmen des anschließenden Polizeieinsatzes, bei dem der Tatverdächtige auf Ansprache nicht reagierte und Richtung Innenstadt flüchtete, kam es zum Einsatz einer Schusswaffe durch einen Krefelder Polizeibeamten in Form eines Warnschusses. Nachdem der Tatverdächtige anschließend auch auf den Einsatz von Pfefferspray nicht reagierte und seine Flucht fortsetzte, konnte er etwa auf Höhe der Gastendonkstraße durch Beamte des SEK gestellt werden. Bei dem Zugriff schoss ihm ein SEK-Beamter in die Beine. Der Tatverdächtige wurde vor Ort ärztlich versorgt und kam in ein Krankenhaus. Es besteht keine Lebensgefahr. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 33-jährigen Krefelder.
Aus Neutralitätsgründen hat die Polizei Gelsenkirchen die Ermittlungen übernommen.
Die Ermittlungen dauern an.
Weitere Presseanfragen können derzeit nicht beantwortet werden.
Rückfragen sind an die Staatsanwaltschaft Krefeld zu richten.
An der Kreuzung von Dießemer Bruch und "Am Verschubbahnhof" ist eine 55-jährige Krefelderin schwer verletzt worden. Der 34-jährige Fahrer eines Lkw mit Anhänger wollte von der Straße "Am Verschubbahnhof" nach rechts auf den Dießemer Bruch einbiegen. Die Frau, die rechts parallel zu dem Fahrzeug auf ihrem Fahrrad unterwegs war, geriet dabei unter den Lkw.
Lebensgefahr besteht für die Radfahrerin derzeit nicht. Weil zunächst Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden ein spezialisiertes Unfallaufnahme-Team aus Neuss und ein unabhängiger Gutachter für ein Vermeidbarkeitsgutachten zum Unfallort gerufen. Die Polizei bittet, die Unfallstelle wegen der Sperrungen zu umfahren.
Auf Beschluss des Amtsgerichts Krefeld fahndet die Polizei nach einer Verdächtigen, die am 28. Mai 2026 einer Frau ihr Portemonnaie samt Geldkarte entwendet haben und dann mit der Karte Geld vom Konto ihres Opfers abgehoben haben soll. Die Polizei fragt: Wer kann Angaben zu der abgebildeten Frau machen?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld hat am 26. September 2026 mit insgesamt 50 Bediensteten der Standorte Krefeld und Mönchengladbach gezielt Barbershops und Nagelstudios kontrolliert.
Unterstützt wurde der Zoll dabei von Bediensteten der Ausländerbehörden, des Ordnungs- und Gesundheitsamtes, der Landesfinanzverwaltung NRW, der Landespolizei NRW und der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV).
An der Schwerpunktaktion waren bundesweit ca. 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt.
Insgesamt wurden im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld 107 Beschäftigte von 33 Betrieben (24 Barbershops, 8 Nagelstudios, 1 Kosmetikbetrieb) überprüft.
Vor Ort wurden 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Missbrauch von Sozialleistungen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
In einem Krefelder Nagelstudio wies sich ein Arbeitnehmer mit einem Ausweisdokument einer dritten Person aus.
Bei einer Kontrolle versuchte sich ein Arbeitnehmer durch Flucht der Maßnahme zu entziehen. Die Person konnte im Nachgang gestellt werden.
In einem weiteren Fall wurde ein offener Haftbefehl festgestellt. Die Person wurde an die Polizei übergeben.
In einem Nagelstudio in Nettetal wurden gleich fünf Arbeitnehmer angetroffen. Gegen vier dieser Personen bestand der Verdacht des illegalen Aufenthaltes. Weiter ergaben sich hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte darauf, dass der Arbeitgeber Beiträge an die Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß abgeführt hat. Hier wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet und nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter ein mündlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde neben Geschäftsunterlagen und einem Mobiltelefon auch ca. 12.000 Euro Bargeld sichergestellt.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
- In 26 Fällen wurden die erforderlichen Ausweispapiere nicht
mitgeführt
- In 10 Fällen fehlender schriftlicher Hinweis auf die
Ausweismitführungspflicht durch den Arbeitgeber
- In 24 Fällen Verdacht auf fehlende/ verspätete Sofortmeldung zur
Sozialversicherung
- In 19 Fällen liegen Anhaltspunkte vor, dass Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich
"schwarz" beschäftigt wurden
- In 3 Fällen Verdacht auf Leistungsbetrug
- In 12 Fällen Verdacht auf Stundenaufzeichnungspflichtverletzung
- In 7 Fällen Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung
- In 7 Fällen Verdacht des illegalen Aufenthalts i.V.m. Arbeiten
ohne Arbeitserlaubnis
- In einem Fall Verdacht auf Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
- In einem Fall Verdacht des Missbrauchs von Ausweispapieren
- In 8 Fällen Verdacht der Beschäftigung von Ausländern ohne
Arbeitserlaubnis
- In einem Fall Verdacht auf Einschleusen von Ausländern i.V.m.
Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis
Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
In gleich zwei Fällen ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf verbotene Kraftfahrzeug-Rennen. Beide haben sich am Sonntag (27. September 2026) zugetragen. Gegen 3:40 Uhr wollte die Besatzung eines Streifenwagens einen verdächtigen Pkw auf der Cracauer Straße anhalten. Das Auto war über einen Bordstein und zeitweise in Schlangenlinien gefahren. Als der Fahrer die Polizei bemerkte, fuhr er über eine Rotlicht zeigende Ampel und ergriff die Flucht mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Die Verfolgung musste aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Kurz darauf fanden die Beamten den Pkw am Schönwasserpark geparkt. Wegen der überhöhten Geschwindigkeit und der grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise steht der Vorwurf eines Alleinrennens im Raum.
Am selben Tag gegen 17:50 Uhr wurde die Polizei zu einem Unfall auf der Bataverstraße gerufen. Dort war der Pkw eines 21-Jährigen aus Krefeld aus der Kurve getragen worden und gegen einen Baum geprallt. Laut Zeugenaussagen soll er sich mit einem 27-jährigen Pkw-Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein Rennen geliefert haben. Beide Fahrzeuge wurden sichergestellt, das verunfallte Auto war nicht mehr fahrbereit.
Bei den zwei mutmaßlichen Rennen wurde niemand verletzt. In beiden Fällen hat das Verkehrskommissariat die Ermittlungen aufgenommen.
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Hinweis für Medienvertreter: Den entsprechenden Paragrafen zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen und zum "Alleinrennen" finden Sie in § 315d StGB.