Gegen 13:35 Uhr am heutigen Mittag wurde die Leitstelle der Feuerwehr Krefeld über eine Rauchentwicklung auf einem Schiff informiert. Da sich das Schiff auf dem Rhein in Höhe des Krefelder Yachthafen befand, wurde die Einheit der Feuerwache 2 zur Einsatzstelle alarmiert. Mit einem Mehrzweckboot der Feuerwehr wurde das entsprechende Schiff angefahren. Auf dem betroffenen Arbeitsschiff konnte bei der Erkundung ein Schwellbrand in einer elektrischen Einheit festgestellt werden. Dieser wurde dann zügig mit einem Kleinlöschgerät abgelöscht.
Aufgrund der unklaren Situation am Anfang des Einsatzes wurden die Feuerlöschboote aus Duisburg und Düsseldorf, die Wasserwacht des DRK sowie die DLRG mit alarmiert.
Die Feuerwehr Krefeld wurde heute gegen 17:10 Uhr zur Behringstraße in den Stadtteil Uerdingen gerufen.
Dort steckte ein Igel in einem Stabgitterzaun an einem Bolzplatz fest und konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien.
Die Einsatzkräfte entfernten vorsichtig eine Strebe des Zaunes mit einem Bolzenschneider und konnten den Igel somit augenscheinlich unversehrt und wohlbehalten wieder auf einem benachbarten Grünstreifen in die Freiheit entlassen.
Der erfolgreiche Einsatz zur Tierrettung konnte bereits nach ca. 25 Minuten wieder beendet werden.
Die Feuerwehr Krefeld wurde heute um 13:07 Uhr zum Krefelder Zoo gerufen.
Dort war es bei Reparaturarbeiten aus noch ungeklärter Ursache zu einem Entstehungsbrand im Regenwaldhaus, im Bereich einer Holzbrücke , gekommen.
Die Tierpflegerinnen und Tierpfleger, sowie weitere Mitarbeitende des Krefelder Zoos waren umgehend zur Stelle und setzten einige tragbare Feuerlöscher zum Ablöschen des Brandes erfolgreich ein.
Bei Eintreffen der Feuerwehr war somit der Brand bereits weitestgehend kontrollierbar und es wurde lediglich noch Wasser zum Ablöschen der Glutnester im Bereich der Holzbrücke eingesetzt.
Da nicht auszuschließen war, dass die Mitarbeitenden des Zoos in der Anfangsphase Brandrauch eingeatmet haben, wurden insgesamt 18 Personen durch den Rettungsdienst gesichtet. Eine Person wurde daraufhin vorsorglich ins Krankenhaus transportiert, konnte das Krankenhaus aber bereits schon wieder verlassen.
Weitere Personen, wie etwa Zoobesucher, waren nicht gefährdet bzw. wurden nicht verletzt.
Neben der raschen Brandbekämpfung galt es auch gleichermaßen, einige Tiere des Regenwaldhauses schnell und unverzüglich in einen gesicherten Bereich zu bringen.
Hierbei wurden u.a. ein Ameisenbär, sowie sieben Wasserschildkröten durch die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Zoos unmittelbar aus dem Gefahrenbereich gebracht.
Ob weitere Tiere (Vögel) durch die notwendigen Lüftungsmaßnahmen das Regenwaldhaus verlassen haben, wird nun durch den Krefelder Zoo sorgfältig geprüft.
Das schnelle und beherzte Handeln der Zoo Mitarbeitenden ist lobend hervorzuheben und hat ganz sicher weiteren Schaden verhindert.
Die Feuerwehr war mit zwei Löschzügen und der Rettungsdienst mit drei Rettungswagen und zwei Notärzten mit insgesamt 45 Einsatzkräften vor Ort.
Der Einsatz konnte gegen 14 Uhr beendet werden.
Die Brandursache wird durch die Kriminalpolizei ermittelt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am Montag, 09.10.2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art.
Beim Hauptzollamt Krefeld waren 46 Beschäftigte der FKS unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12,- Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den evtl. unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 192 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in neun Unternehmen Geschäftsunterlagen.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergab sich bislang in einem Fall der Verdacht auf Verstoß gegen illegale Ausländerbeschäftigung und in elf Fällen kam es zu einer Mitteilung an die Ausländerbehörde. Die Prüfungen dauern noch an.
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) durchsucht seit heute Morgen im Rahmen eines Verfahrens gegen einen russischen Staatsangehörigen mehrere Wohnobjekte in Rottach-Egern auf der Grundlage entsprechender gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse. Ziel der Durchsuchungsmaßnahme, die im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes durchgeführt wird, ist die Sicherstellung von diversen Fahrzeugen der Luxusklasse, die im Rahmen einer von der Behörde erlassenen Sicherstellungsanordnung vorläufig sichergestellt werden sollen. Die Maßnahme dauert derzeit noch an.
Im Zuge der Ermittlungen in dem Verfahren der zum 1. Januar 2023 neu eingerichteten Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ergaben sich aktuelle Hinweise, dass die entsprechenden Fahrzeuge veräußert werden sollten. Dies ist im Falle so genannten eingefrorener Ressourcen im Sinne des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes bzw. der Verordnung (EU) 269/2014 unzulässig und soll durch die derzeit vorläufige Sicherstellung verhindert werden.
Die ZfS führte die Maßnahmen gemeinsam mit Zusammenarbeitsbehörden aus - das Zollfahndungsamt München, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Steuerfahndung NRW sind eingebunden.
Die betroffene Person ist im Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 aufgelistet. Aus der Listung folgt, dass gem. Artikel 2 Abs. 1 dieser Verordnung sämtliche Gelder und Ressourcen, die Eigentum oder Besitz dieser Person sind oder von dieser gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren sind und damit nicht veräußert werden dürfen.
Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ermittelt Vermögenswerte gelisteter Personen und Entitäten, die gemäß den EU-Sanktionsverordnungen "eingefroren" sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten zu Unternehmen, die entweder gelistet sind oder zu denen Hinweise vorliegen, führt die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Je nach Ergebnis erfolgen dann weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sicherstellung.
Rückfragen an die Sonderkommission Matrjoschka:
Dr. Heinz Michael Horst, Stefan Thoeren
0162 / 2599401 oder 0162 / 2550366
Rückfragen bitte an:
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) Dr. Heinz Michael Horst Telefon: 0162/2599401 www.zoll.de
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