Wer denkt Kaffeeschmuggel sei ein Relikt der Nachkriegszeit, der irrt. Am 04.01.2024 übernahmen Bedienstete des Hauptzollamtes Krefeld - Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen in Nettetal ein zuvor von der Bundespolizei kontrolliertes Fahrzeug. Der aus den Niederlanden kommende Sprinter war mit einem 34 Jahre alten bulgarischen und einem 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen besetzt. Auf der Ladefläche befanden sich 1.000 Kilogramm löslicher Kaffee. Da für die Einfuhr von Kaffee keine erforderliche Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts vorlag und die entstandene Kaffeesteuer in Höhe von 4.780 Euro nicht entrichtet werden konnte, wurde gegen die beiden Tatverdächtigen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der Kaffee zum Zwecke der Sachhaftung sichergestellt.
Am Folgetag konnten die Beteiligten gegen Entrichtung der fälligen Kaffeesteuer die Ware wieder übernehmen. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Krefeld.
Bei der Kaffeesteuer handelt es sich um eine nicht EU-weit harmonisierte Verbrauchsteuer, die nur in einigen EU-Ländern erhoben wird. Sie beträgt 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro für pro Kilogramm löslichen Kaffee. Darüber hinaus unterliegen auch kaffeehaltige Waren der Kaffeesteuer. Freimengen für Kaffeeimporte aus den Niederlanden und anderen EU-Ländern sind nur für persönlich durch Privatpersonen verbrachte Mengen von bis zu 10 Kilogramm abgabenfrei. "Alle gewerblichen Einfuhren sind dem Hauptzollamt anzuzeigen. Bei Einfuhren über 10 Kilogramm wird von der Gewerblichkeit ausgegangen", erklärt Stefan Frisch, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld.
Die Feuerwehr Krefeld zieht eine positive Bilanz zur Silvesternacht 2023. Zwar rückten die Einsatzkräfte zu einer Vielzahl von Einsätzen aus. Die notwendigen Maßnahmen hielten sich jedoch in Grenzen.
Schon am Nachmittag des 31.12.23 wurde die Feuerwehr Krefeld kurz hintereinander zu zwei Pflegeeinrichtungen gerufen. Nach bisheriger Erkenntnis führte in beiden Fällen der Rauch von Wunderkerzen zu einer Auslösung der zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Die Feuerwehr musste hier nicht weiter tätig werden.
Die Feuerwehr wurde bis 7:30 Uhr am 01.01.2024 zu insgesamt 16 Bränden gerufen, bei denen es sich hauptsächlich um brennende Mülleimer und Mülltonnen verschiedener Größen handelte. Eine brennende Hecke in der Randstraße wurde vor Eintreffen der Einsatzkräfte durch Anwohner gelöscht. Durch die Feuerwehr fanden hier nur noch Nachlöscharbeiten statt.
In der Silvesternacht waren die Einsatzkräfte der beiden Wachen der Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren aus Fischeln, Hüls und Oppum im Einsatz.
Der Rettungsdienst hatte ebenfalls mehrere Einsätze mit Bezug zu den Neujahrsfeierlichkeiten zu verzeichnen. Allerdings mussten nur in zwei Fällen, unter anderem aufgrund von Verletzungen durch Feuerwerkskörper, die Patienten in Krefelder Krankenhäuser transportiert werden.
Glücklicherweise haben keine Angriffe auf Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst stattgefunden.
Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten
Bereits Ende November konnte die Kontrolleinheit Verkehrswege Kaldenkirchen des Hauptzollamtes Krefeld bei einem niederländischen Staatsangehörigen insgesamt 6 Kartons mit verschiedenen Feuerwerkskörpern, mit einem Gewicht von insgesamt 128 Kilogramm sicherstellen. Die Nettoexplosivmasse betrug über 17 Kilogramm.
Der 29-jährige Tatverdächtige reiste zuvor im Kreis Viersen mit einem Kastenwagen über die grüne Grenze aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Hier hatte er wohl nicht mit den wachsamen Krefelder Zöllnerinnen und Zöllnern gerechnet.
Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren (Rauschgift, Waffen) und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR wurde von der Person verneint.
Diese gab an, lediglich eine Shisha-Bar in der Nähe besuchen zu wollen.
Im Rahmen der durchgeführten Zollkontrolle konnten dann die Feuerwerkskörper auf der Ladefläche des Kastenwagens vorgefunden werden.
Alle vorgefundenen Feuerwerksbatterien waren aus der Kategorie F4. Das bedeutet diese sind als Großfeuerwerk einzustufen, von denen eine große Gefahr ausgeht. Deren Verwendung ist nur durch Personen mit Fachkenntnissen zulässig. Wer Feuerwerk dieser Kategorie einführen oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen will, hat mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachzuweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist. Eine entsprechende Erlaubnis konnte in dem Fall nicht vorgelegt werden.
Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Insbesondere in den Tagen vor Silvester wer-den Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten und nach Deutschland eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Böller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in Kategorien eingeteilt. Es ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamtes Krefeld rät: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen will - für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"
"Nicht konformes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.", so Frisch weiter.
Heute wurde die Feuerwehr gegen 9:20 Uhr zu einem mehrgeschossigen Wohnhaus auf der Philadelphiastr. gerufen.
Von dort meldete eine Anruferin aufsteigenden starken Gasgeruch aus dem Keller des Hauses.
Die eintreffenden Einsatzkräfte setzten zwei Trupps unter Atemschutz und Messgeräten im Treppenraum und Keller ein. Eine Explosionsgefahr konnte danach zeitnah ausgeschlossen werden.
Zusätzlich wurde die NGN zur Einsatzstelle nachgefordert, da das Gebäude über einen Erdgasanschluss verfügt. Auch deren Messungen verliefen ohne tatsächlichen Befund.
Da aber weiterhin ein deutlich wahrnehmbarer Gasgeruch vorhanden war, suchte die Feuerwehr den Kellerbereich gründlich ab und fand dabei eine Kiste mit ca. sechs 500 g Campinggaskartuschen. Die Kartuschen waren aufgrund der langen Lagerzeit stark angerostet und mindestens eine Kartusche bereits undicht geworden. Die Ausströmung sorgte für den deutlich wahrnehmbaren Geruch im Treppenraum.
Der Kellerbereich, sowie der Treppenraum wurden ausgiebig gelüftet und die Kiste mit den Campinggaskartuschen aus dem Keller entfernt.
Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang auf die besondere Gefährdung durch Druckgasbehälter hin. In diesem Fall handelte es sich um Kartuschen mit einem Propan/Butangemisch. Bei entsprechender Konzentration genügt bereits ein Zündfunke, um im schlimmsten Fall eine Explosion auszulösen. Derartige Behälter sollten also stets ausschließlich in gut belüfteten Räumen aufbewahrt werden. Stückzahl und auch der Zeitraum der Aufbewahrung sollten hierbei ebenfalls kritisch betrachtet werden.
Die Feuerwehr war mit 22 Einsatzkräften der Hauptfeuer- und Rettungswache im Einsatz.
Schmuggelversuche führen immer wieder zu Festnahmen
Der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld mit Sitz in Nettetal-Kaldenkirchen gelingt es immer wieder größere Mengen illegaler Betäubungsmittel an der niederländischen Grenze im Kreis Viersen sicherzustellen.
"Neben kleineren Aufgriffen, die zum Tagegeschäft gehören, konnten unsere Kontrollkräfte auch Schmuggelversuche vereiteln bei denen es schwer kriminell wird und es zu Festnahmen kam", so Stefan Frisch Pressesprecher beim Hauptzollamt in Krefeld. "Auch wenn die Grenzen grundsätzlich offen sind, sind Zollkontrollen zu jeder Tag- und Nachtzeit möglich", so Frisch weiter. Und diese erfolgen -stichprobenweise und risikoorientiert. Ein Auszug aus den Aufgriffen der letzten Wochen:
954 Gramm flüssiges Amphetamin
Ein 39 Jahre alter niederländischer Staatsangehöriger aus Venlo wurde mit insgesamt 954 Gramm flüssigem Amphetamin durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Krefeld aufgegriffen.
Der Tatverdächtige reiste zuvor mit einem PKW über die grüne Grenze in Nettetal in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln wurde von der Person verneint. Er gab an, auf dem Weg nach Kaldenkirchen zu sein, um dort Bekannte zu besuchen. Im Rahmen der Kontrolle konnte im Fußraum hinter dem Beifahrersitz eine Tüte mit einer PET-Flasche mit flüssigem Amphetamin vorgefunden werden.
Darüber hinaus konnten bei der Person 2 Gramm Marihuana und 3 Gramm Kokain festgestellt werden. Die Tatverdächtige wurde daraufhin festgenommen.
Für die weiteren Ermittlungen wurde das Zollfahndungsamt Essen eingeschaltet.
359 Gramm Kokain
Auch an Feiertagen sind die Krefelder Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege im Streifendienst wachsam unterwegs. An Allerheiligen konnte am frühen Abend bei zwei ungarischen (Alter 30 und 34) Staatsangehörigen insgesamt 359 Gramm Kokain sichergestellt werden. Die beiden Tatverdächtigen reisten zuvor mit einem PKW über die grüne Grenze aus den Niederlanden kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Frage nach mitgeführten Waren, insbesondere verbotenen Waren und nach Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR, wurde von beiden Personen verneint. Beide gaben an, dass sie in den Niederlanden gearbeitet hätten. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle konnte das Kokain bei einem der Tatverdächtigen, in dessen Unterhose, festgestellt werden.
Die beide Tatverdächtigen wurden festgenommen und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
1.047 Gramm Kokain
Bereits im September ging ein 34-jähriger Staatsbürger aus Bosnien und Herzegowina gemeinsam mit einem 41-jährigen libanesischen Staatsangehörigen der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Krefeld ins Netz. In einem PKW versteckten Sie 1.047 Gramm Kokain.
Beide Personen reisten zuvor mit dem PKW über den Grenzübergang Schwanenhaus aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Frage nach verbotenen Gegenständen, insbesondere Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld in Höhe von mehr als 10.000 EUR wurde von beiden Personen verneint. Sie gaben an, gerade aus den Niederlanden zu kommen und wären dort für einen Restaurantbesuch gewesen.
Bei der Durchsuchung des PKW konnte durch die Kontrollkräfte im Fußraum in einer Kunststofftüte in Folie eingewickeltes weißes Pulver festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Rauschgift-Soforttest erbrachte ein positives Ergebnis für Kokain.
Beide Personen wurden festgenommen. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Essen übernommen.
500 Stück Cannabis-Stecklinge und 270 Gram 3-CMC
Nach der Einreise über die Autobahn aus den Niederlanden wurde ein 42-jähriger türkischer Staatsangehöriger seitens der Krefelder Zöllner angehalten und einer anschließenden Zollkontrolle zugeführt. Der in Paderborn wohnhafte Reisende gab an, er habe in den Niederlanden Freunde besucht und sei nun auf der Rückreise.
Bei der Fahrzeugdurchsicht stellten die Kontrollbeamten im Kofferraum des Fahrzeugs sechs neutrale Kartons fest, deren Inhalt sich als insgesamt 500 Stück Cannabis-Stecklinge herausstellte.
Der Beschuldigte gab im Rahmen der Vernehmung an, dass er die Stecklinge nach Paderborn bringen sollte und drückte seinen Unmut über die Tatsache aus, dass er "noch nicht mal" bis jetzt seinen Kurierlohn von 500 EUR erhalten habe.
Die 500 Stecklinge und ein aufgefundener angerauchter Joint wurden durch die Zöllner sichergestellt.
Der Beschuldigte wurde der Polizei Mönchengladbach übergeben, da er einräumte vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert zu haben. Das Zollfahndungsamt Essen hat in dem Fall die Ermittlungen übernommen.
Am gleichen Tag geriet auch ein 30 Jahre alter Mann in die Zollkontrolle. Dabei gab er an, für Einkäufe in den Niederlanden gewesen zu sein. Die Krefelder Zöllner stellten unter den Einkäufen auch Tiefkühlware fest, die in Anbetracht der noch zu bewältigenden Fahrstrecke die Aufmerksamkeit der Kontrollbeamten erregten. In einer Verpackung Frühlingsrollen konnten neben dem eigentlichen Produkt ein Vakuumbeutel mit einer eingeschweißten kristallinen Substanz festgestellt werden. Unvermittelt entgegnete der Reisende es handele sich um Waschmittel. Eine Analyse mit einem Stoffdetektionsgerät identifizierte den kristallinen Stoff als 3-CMC-Aphetamin. Der Beschuldigte wurde unmittelbar vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.