Am frühen Freitagmorgen (28. Februar 2025) wurde eine Zeugin auf einen weißen Volkswagen T4 aufmerksam, der einen Snackautomaten hinter sich her zog. Dabei war das Fahrzeug gegen 2:42 Uhr zunächst auf der Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Innenstadt unterwegs.
Wenig später meldete sich ein weiterer Zeuge, der das ungewöhnliche Gespann auf der Moerser Straße in Höhe der Straße am Flohbusch gesehen hatte. Die Fahndung im Nahbereich verlief jedoch negativ. Ausgangspunkt des Diebstahls scheint ein Hofladen an der Friedrich-Ebert-Straße gewesen zu sein. Eine Überprüfung der abgelesenen Kennzeichen ergab zudem, dass der T4 bereits vor mehreren Tagen gestohlen wurde.
Zeugen werden gebeten, sich unter der 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de zu melden.
(25)
Am Dienstag (25. Februar 2025) raste ein blauer Opel mit stark überhöhter Geschwindigkeit über die Sankt-Anton- und die St. Töniser -Straße bis zur Kreuzung Schicksbaum.
Der Duisburger überholte andere Verkehrsteilnehmer von links und rechts, beschleunigte immer wieder sein Fahrzeug und bremste stark ab. In Höhe des Forums musste ein haltender Taxifahrer in den Gegenverkehr ausweichen, um einen Zusammenstoß mit dem Raser zu verhindern. Verletzt wurde dabei niemand. Was der 29-Jährige nicht wusste: Ein Polizeibeamter war auf seine waghalsigen Fahrmanöver aufmerksam geworden und hatte uniformierte Polizisten über den Standort informiert, sodass der Mann angehalten und kontrolliert werden konnte. Der Führerschein des Rasers wurde beschlagnahmt und ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des verbotenen Alleinrennens.
Die Polizei sucht nun den Taxifahrer und weitere Zeugen, die durch die Fahrweise behindert oder gefährdet wurden. Zeugen werden gebeten sich unter der 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de zu melden.
(24)
Ab Donnerstag steuert die närrische Zeit ihrem Höhepunkt entgegen und der Straßenkarneval ist eröffnet. Für eine größtmögliche Sicherheit begleitet die Krefelder Polizei die Karnevalszüge und zeigt mit einer hohen Anzahl an Einsatzkräften - in zivil und uniformiert - Präsenz.
Hinweise auf eine konkrete Gefahrenlage gibt es nicht, aber nach den Anschlägen der vergangenen Zeit ist die Sicherheitslage angespannter als in den zurückliegenden Sessionen.
Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: "Bei verdächtigen Beobachtungen wählen Sie die 110 oder sprechen unsere Kolleginnen und Kollegen auch direkt vor Ort an."
Im Rahmen der landesweiten Kampagne "Besser ohne Messer" hat die Krefelder Polizei zudem erstmals für polizeilich bekannte Personen individuelle Waffentrageverbote geprüft und ausgesprochen. Das Verbot bedeutet konkret, dass das Mitführen von Messern aller Art, gefährlichen Werkzeugen, gefährlichen Sportgeräten und Tierabwehrspray untersagt ist. Ein Verstoß wird mit einem Zwangsgeld von mindestens 250 Euro geahndet.
Aber auch die Krefelder Jecken können einiges für ihre ungetrübte Karnevalsfreude tun und folgende Tipps beachten:
- Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu
erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen: Treffen Sie
auf bedrohlich wirkende Gruppen von Personen, die angetrunken
sind oder pöbeln, ist es besser, diesen auszuweichen oder einen
längeren Weg in Kauf zu nehmen.
- Achten Sie auf Ihre Getränke: Lassen Sie diese nicht
unbeaufsichtigt stehen und nehmen Sie keine offenen Getränke von
fremden Personen entgegen. So können Sie sich vor K.-o.-Tropfen
schützen, die Fremde in Ihr Glas mischen. Bei Verdachtsmomenten:
Verständigen Sie sofort Freunde oder geben dem Barpersonal
Bescheid. Sie können sich auch jederzeit an die Polizei wenden.
- Achten Sie vor allem auch auf Ihre mitgeführten Wertsachen und
nehmen Sie nur das Nötigste mit zum Fest. Im Gedränge nutzen
Taschendiebe jede Unachtsamkeit aus, um Ihnen das Mobiltelefon,
das Portemonnaie oder andere Wertgegenstände zu entwenden.
- Lassen Sie lieber täuschend echt aussehende Waffen wie
Spielzeugmesser, Spielzeugpistolen oder andere "waffenähnliche"
Gegenstände, die gegebenenfalls auch zur Kostümierung gehören,
zu Hause. Diese haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Sie
könnten unter anderem von Polizeibeamten mit echten Waffen
verwechselt werden.
- Beachten Sie, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz
unterliegen und die unter bestimmten Voraussetzungen in der
Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen, ein Führungsverbot gem.
§ 42 WaffG auf öffentlichen Veranstaltungen besteht. Dabei
handelt es sich um eine Straftat. (23)
Auf dem Parkplatz eines Baumarktes auf der Mevissenstraße hat am Freitag (21.Februar 2025) die Beifahrerin eines Pkw beim Aussteigen ein anderes Auto beschädigt. Dessen Fahrer versuchte gerade, sie zur Herausgabe ihrer Personalien zu bewegen, als ihr Begleiter hinzukam. Das Pärchen stieg in das Auto, ohne Name und Anschrift hinterlassen zu haben. Um die beiden am Wegfahren zu hindern, stellte der Eigentümer des geschädigten Pkw sich vor ihr Auto. Der Fahrer soll dann Gas gegeben haben, sodass der andere sich nur mit einem Sprung zur Seite retten konnte. Dabei soll er von dem Fahrzeug gestreift worden sein, verletzt wurde er nicht.
Eine Polizeibeamtin, die zufällig auf dem Parkplatz war und das Geschehen beobachtet hatte, nahm die Verfolgung auf und konnte ihre Kollegen an das flüchtende Auto heranlotsen. Während der Flucht mit zeitweise überhöhter Geschwindigkeit überfuhr der Fahrer zwei rote Ampeln, bis er von der Polizei auf der Hülser Straße gestoppt wurde.
Die 36-Jährige Beifahrerin und den 32-jährigen Fahrer erwartet eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, ihn zusätzlich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und der Verkehrsverstöße.
(22)
Am Sonntag, den 23.02.2025, gegen 11:50 Uhr suchte ein 33-jähriger Krefelder deutscher Abstammung das Wahllokal Kolpinghaus im innerstädtischen Bereich auf. Hier kam es laut Zeugenaussagen zu verhetzenden Beleidigungen. Der offenbar psychisch auffällige Mann unterstellte den Wahlhelfern Wahlmanipulation. Nach dem Verlassen des Wahllokals drohte die Person einem bislang namentlich Unbekannten Geschädigten. Hierbei zeigte er ein Messer, das jedoch nicht eingesetzt wurde. Der Tatverdächtige konnte im Rahmen der Fahndung angetroffen werden. Es wurde eine Gefährderansprache durchgeführt, ein Platzverweis erteilt und Folgemaßnahmen angedroht. Den Tatverdächtigen erwartet ein Strafverfahren. Die Ermittlungen dauern an. Neben den Standardschutzmaßnahmen, wurde für das Wahllokal eine verstärkte polizeiliche Aufklärung durchgeführt. (21)