Eine 83-Jährige Krefelderin ist am Samstag (20. Dezember 2025) auf der Bismarckstraße beraubt worden. Gegen 18:00 Uhr sei eine männliche Person von hinten an die Frau herangetreten, habe ihr die Handtasche aus der Hand entrissen und die Seniorin und ihren 90-jährigen Ehemann zu Boden gestoßen. Das Ehepaar blieb unverletzt.
Nach der Tat hatte der Unbekannte die Flucht über die Bismarckstraße in südliche Richtung ergriffen und sei in die Viktoriastraße abgebogen.
Der Täter war etwa 14 bis 20 Jahre alt und wurde 160 cm groß geschätzt. Bekleidet war er mit einer schwarzen Jacke mit aufgesetzter Kapuze.
Für Hinweise wenden Sie sich bitte an die Polizei Krefeld unter der Rufnummer 02151 6340 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de.
Zwischen Dienstag (16. Dezember 2025) und Donnerstag wurden bei der Polizei acht Wohnungseinbrüche angezeigt. Bei dreien davon blieb es beim Versuch. Von den acht Einbrüchen waren Wohnungen in Cracau, Oppum, Bockum, Fischeln, Uerdingen, Stadtmitte und Verberg betroffen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden aus einer Wohnung ein vierstelliger und aus einer anderen ein zweistelliger Geldbetrag gestohlen.
Über die Feiertage an Weihnachten sind viele Menschen nicht daheim. Die Polizei empfiehlt, Vorsorge zu betreiben und dem Haus oder der Wohnung einen bewohnten Eindruck zu geben, zum Beispiel durch sich selbst ein- und ausschaltende Lichtquellen innen und im Außenbereich. Sorgen Sie dafür, dass jemand Ihren Briefkasten leert und dass Ihre Rollanden herauf- und heruntergelassen werden.
Vermeiden Sie außerdem Kletterhilfen wie Mülltonnen oder Gartenmöbel, die den Tätern das Eindringen in den 1. Stock erleichtern. Lassen Sie keine Fenster auf Kipp stehen. Verstecken Sie draußen keine Wohnungsschlüssel. Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit über die Weihnachtstage, zum Beispiel in Sozialen Medien oder auf Ihrem Anrufbeantworter.
Die Experten von der Kriminalprävention der Polizei beraten kostenlos zu technischen Möglichkeiten, eine Wohnung oder ein Haus gegen Einbrecher zu sichern. Erste Tipps und eine Kontaktmöglichkeit finden Sie hier: https://krefeld.polizei.nrw/artikel/technische-praevention-4
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Am Dienstag (16. Dezember 2025) haben Unbekannte Eier von einer Brücke geworfen. Daraufhin gab es einen Verkehrsunfall, wobei zwei Autos beschädigt wurden.
Gegen 16:05 Uhr war ein 36-jähriger Krefelder mit seiner Mercedes C-Klasse auf dem Charlottering in Richtung Innenstadt unterwegs. Auf Höhe der Fußgängerbrücke bemerkte er mehrere Jugendliche. Eine Person in dunkler Kleidung habe dann plötzlich Eier auf die darunter fahrenden Fahrzeuge geworfen. Ein Ei fiel auf die Windschutzscheibe des Krefelders, woraufhin er stark abbremste. Daraufhin fuhr ihm ein 39-Jähriger VW-Passat-Fahrer aus Münster auf. Beide Personen wurden nicht verletzt. Wir suchen allerdings Zeugen. Die fünf bis sechs Unbekannten auf der Fußgängerbrücke werden als 15-16-Jährige beschrieben, die dunkel gekleidet waren. Der "Eier-Werfer" habe eine Cappy getragen.
Für Hinweise wenden Sie sich bitte an die Polizei Krefeld unter der Rufnummer 02151 6340 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de.
Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher - allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.
"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Stefan Thoeren, Pressesprecher beim Hauptzollamt Krefeld, "nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen."
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:
Nach zwei Raubüberfällen im Bereich der Innenstadt sucht die Polizei Krefeld nun Zeugen und gibt entsprechende Verhaltenshinweise.
Am Mittwoch (17. Dezember 2025) wurde ein 41-jähriger Krefelder gegen 06:00 Uhr auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes von zwei Unbekannten angesprochen. Die Männer verlangten sein Handy sowie Bargeld. Nachdem der 41-Jährige beides nicht aushändigen wollte, schlugen die Unbekannten auf ihn ein. Danach flüchteten sie mit seinem Handy.
Der erste Unbekannte wird auf 180-190 cm groß geschätzt. Er hatte laut Aussage ein osteuropäisches Erscheinungsbild und wird auf etwa 35 Jahre geschätzt. Er hatte rötliches Haar und trug eine schwarze Jacke mit einer schwarzen Bauchtasche. Der zweite Mann wird ebenfalls auf etwa 35 Jahre geschätzt, hat dunkle Haare und trug schwarze Kleidung.
In einem weiteren Fall wurde am Mittwoch (17. Dezember 2025) ein 15-jähriger Krefelder gegen 19:35 Uhr in der Nähe der Petersstraße von einem Unbekannten angesprochen. Dieser schlug dem jungen Mann mit der Faust ins Gesicht und forderte ihn auf, sein Portemonnaie herauszugeben. Mit etwas Bargeld konnte er dann in unbekannte Richtung flüchten.
Der Unbekannte war laut Zeugenaussage dunkelhäutig mit schlanker Statur. Er wird auf 170-185 cm geschätzt und trug dunkle Kleidung sowie dunkle Nike-Schuhe.
Für Hinweise wenden Sie sich bitte an die Polizei Krefeld unter der Rufnummer 02151 6340 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de.
Die Berater der Polizei geben regelmäßig Hinweise, wie sich Zeugen oder Opfer von Gewaltübergriffen im öffentlichen Raum verhalten sollten. So soll beispielsweise verbale Provokation und körperliche Konfrontation vermieden werden. Außerdem können unbeteiligte Personen im Umfeld des Übergriffs direkt angesprochen und um Hilfe gebeten werden. Zudem sollte immer direkt die Polizei über 110 kontaktiert werden. Das LKA hat diverse Tipps unter folgendem Link zusammengefasst:
https://krefeld.polizei.nrw/artikel/gewalt-im-oeffentlichen-raum
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