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POL-KR: Gemeinsam zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Stadt, Staatsanwaltschaft, Land- und Amtsgericht sowie Polizei erneuern Kooperationsvereinbarung

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Gemeinsam zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Stadt, Staatsanwaltschaft, Land- und Amtsgericht sowie Polizei erneuern Kooperationsvereinbarung

POL-KR: Gemeinsam zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Stadt, Staatsanwaltschaft, Land- und Amtsgericht sowie Polizei erneuern Kooperationsvereinbarung
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Krefeld (ots)

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sicherheitskonferenz unterzeichneten gestern (13. Juni 2024) der städtische Vertreter, Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian, der Präsident des Landgerichts, Dr. Bernd Wermeckes, der Direktor des Amtsgerichts, Werner Batzke, der Leitende Oberstaatsanwalt Henning Wilke und Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck die überarbeitete Kooperationsvereinbarung "Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen". Eine wesentliche Voraussetzung zur Gewährleistung eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes ist die enge Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Behörden und Institutionen. Aus diesem Grund unterzeichneten Stadt, Staatsanwaltschaft, Land- und Amtsgericht sowie die Polizei Krefeld bereits im Januar 2012 eine Kooperationsvereinbarung. Ziel dieser Vereinbarung war und ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Krefeld im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrzunehmen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Hand in Hand zusammen zu arbeiten. Hierdurch wurde zum Beispiel ein beschleunigter Informationsfluss zwischen Polizei und Jugendamt zum besseren Schutz in Fällen, in denen Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt und Vernachlässigung werden, erreicht. Im Rahmen einer funktionierenden Ordnungspartnerschaft wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung fortlaufend bilanziert, sodass sich die beteiligten Partner entschlossen, diese zu aktualisieren. Ebenso fand sukzessiv eine stärkere Fokussierung auf den präventiven Kinder- und Jugendschutz statt. So wurde zum Beispiel die Institution Schule als wesentlicher Akteur im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes als Kooperationspartner ins Lenkungsgremium der Kooperation aufgenommen. Zudem haben sich im Laufe der Jahre einige gesetzliche Grundlagen der Kooperationsvereinbarung verändert. So wurde das Landeskinderschutzgesetz ergänzt und das Kinderbildungsgesetz geändert. (114)

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Veröffentlicht am: 2024-06-14 08:37:31

POL-KR: Krefelder Fairkehr auf dem Hülser Burgfest

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Krefelder Fairkehr auf dem Hülser Burgfest

Krefeld (ots)

Am Samstag, 15. Juni 2024 von 14 bis 17:30 Uhr, ist die Polizei Krefeld gemeinsam mit der Stadt Krefeld und der Verkehrswacht mit einem Aktionsstand auf dem Schulhof der Grundschule "An der Burg" vertreten. Die Experten der Verkehrsunfallprävention werden auf die Gefahren des "Toten Winkels" aufmerksam machen. Zu diesem Zweck wird extra ein Lkw bereitgestellt, bei dem die Kinder und die Eltern die Möglichkeit bekommen, die Perspektive des Lkw-Fahrers einzunehmen. Durch dieses eigene Erleben der eingeschränkten Sicht werden die Kinder besonders gut sensibilisiert. (113)

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Veröffentlicht am: 2024-06-13 10:05:14

POL-KR: Senior aus Neuss übergibt in Krefeld Geld an falsche Staatsanwältin

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Senior aus Neuss übergibt in Krefeld Geld an falsche Staatsanwältin

Krefeld (ots)

Einen betrügerischen Anruf erhielt am Dienstag (11. Juni 2024) ein 76-Jähriger aus Neuss. Die Frau am Telefon gab sich als Staatsanwältin aus und behauptete, dass die Tochter des Mannes bei einem Verkehrsunfall eine Radfahrerin getötet habe. Damit sie nicht ins Gefängnis bräuchte, müsse er eine Kaution bezahlen.

Anschließend ging der Senior zur Bank und hob eine fünfstellige Summe ab. Danach wurde er von der Betrügerin am Telefon aufgefordert, nach Krefeld zu fahren und dort am Polizeipräsidium das Geld einer Botin zu übergeben. Auf einem öffentlichen Parkplatz hinter dem Gebäude nahm die Unbekannte ihre Beute in Empfang. Danach wurde der Senior misstrauisch und wandte sich an die Polizei.

Gelegentlich suchen sich Betrüger für die Geldübergabe bei dieser oder vergleichbaren Maschen einen Ort aus, welcher der vorgetäuschten Geschichte eine besondere Glaubwürdigkeit verleiht, zum Beispiel einen Treffpunkt an einem Gebäude der Polizei oder der Justiz. Die Polizei rät:

   - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte 
     Personen, angebliche Mitarbeiter von Polizei, 
     Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten.
   - Lassen Sie sich am Telefon den Namen nennen, legen Sie auf, 
     rufen Sie Ihre örtliche Polizeibehörde über die Rufnummer 110 an
     und schildern Sie den Sachverhalt.
   - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre 
     Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
   - Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
   - Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie 
     sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine 
     Anzeige.

Informationen zu dieser und weiteren Betrugsmaschen, die sich gegen Senioren richten, hat die Polizei hier für Sie zusammengestellt: https://krefeld.polizei.nrw/senioren (112)

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Veröffentlicht am: 2024-06-12 11:11:17

POL-KR: Krefeld-Linn: Radfahrer schwer verletzt

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Krefeld-Linn: Radfahrer schwer verletzt

Krefeld (ots)

Ein 63-jähriger Krefelder ist am Dienstagmittag (11. Juni 2024) bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Der Mann war gegen 12:15 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Berliner Straße in Richtung Uerdingen unterwegs. Als er die Autobahnausfahrt passierte, wurde er von dem Sattelzug eines 64-jährigen Mannes aus Iserlohn, der von der A 57 aus Köln kommend in Richtung Uerdingen abbiegen wollte, erfasst. Der Radfahrer wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Autobahnausfahrt Krefeld Zentrum war während der Unfallaufnahme bis ca. 14 Uhr gesperrt. (111)

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Veröffentlicht am: 2024-06-11 16:20:53

HZA-KR: Krefelder Zoll: in jedem zweiten Fall Hinweise auf Verstöße

Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Krefelder Zoll: in jedem zweiten Fall Hinweise auf Verstöße

HZA-KR: Krefelder Zoll: in jedem zweiten Fall Hinweise auf Verstöße
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Krefeld (ots)

Hauptzollamt prüfte Hotel- und Gastronomiebetriebe

Am vergangenen Wochenende hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs.

Im Bezirk des Hauptzollamts Krefeld waren 39 Beschäftigte des Zolls im Einsatz. Diese wurden auch durch die kommunalen Ausländerbehörden unterstützt. Es wurden Hotel- und Gastronomiebetriebe in Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Niederkrüchten, Tönisvorst, Grevenbroich sowie in Dormagen kontrolliert und dabei in 17 Objekten insgesamt 62 angetroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich Ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Dabei wurden in einem Restaurant in Krefeld zwei chinesische Staatsbürger angetroffen, die scheinbar nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren und sich durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit illegal im Bundesgebiet aufhielten. Gegen beide Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Einer der beiden wurde im Anschluss dem Polizeigewahrsam zugeführt. Ebenso wurde gegen den ebenfalls chinesischen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Zudem konnte auch dieser keinen in Deutschland gültigen Aufenthaltstitel vorlegen, da Ihm ein dauerhafter Aufenthalt innerhalb der europäischen Union lediglich in Spanien gestattet war.

Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen einen georgischen Staatsbürger eingeleitet, der in einem asiatischen Restaurant in Grevenbroich bei der Arbeit angetroffen wurde und sich scheinbar auch nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung befand.

Darüber hinaus wurden insgesamt neun Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der illegalen Beschäftigung von Ausländern und wegen Verstößen gegen den Mindestlohn, die Stundenaufzeichnungspflichten und die Sofortmeldepflichten eingeleitet.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. In insgesamt 30 Fällen ergaben sich Hinweise auf Sachverhalte, die die weitere Prüfung seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Stefan Frisch
Pressesprecher
Telefon: 02151 - 850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Veröffentlicht am: 2024-06-11 15:23:07