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POL-KR: Versuchter Onlineverkauf: Krefelder beraubt

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Versuchter Onlineverkauf: Krefelder beraubt

Krefeld (ots)

Am Donnerstag wurde ein 18-Jähriger aus Krefeld Opfer von Kriminellen, als er sein Smartphone über eine bekannte Onlineplattform verkaufen wollte. Zwei vermeintliche Kaufinteressenten waren bei ihm zu Hause erschienen, angeblich um sich das Handy anzusehen und den Kauf abzuwickeln. In der Wohnung hatten sie den 18-Jährigen dann mit Pfefferspray angegriffen und danach mit dem wertvollen Smartphone die Flucht ergriffen. Der Krefelder musste vor Ort vom Team eines Rettungswagens behandelt werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen schweren Raubes aufgenommen.

Die Polizei rät bei Verkäufen über das Internet zur Vorsicht. Den Verkauf direkt vor Ort empfinden viele als gute Wahl, weil so verhindert wird, dass entweder die Ware oder das Geld nicht versendet wird. Doch auch hier lauern Gefahren. Lassen Sie sich nicht von auffällig großzügigen Angeboten verlocken - und auch nicht von schnellen, unkomplizierten Verkaufsaussichten überrumpeln: Kriminelle haben es oft eilig, weil sie Angst haben aufzufliegen; sie möchten Ihnen deshalb nicht viel Zeit geben, um nachzudenken und Verdacht zu schöpfen. Wenn ein Angebot zu gut scheint, um wahr zu sein, ist es womöglich nicht wahr.

Treffen Sie sich zum Verkauf nicht in Ihrer Wohnung, sondern zum Beispiel vor dem Haus. Wählen Sie auf jeden Fall einen Treffpunkt mit viel Öffentlichkeit und nicht einen entlegenen Ort, wo Sie niemand sieht. Gehen Sie nicht alleine zum Verkauf.

Opfer von Betrügern oder Kriminellen geben nach einem gescheiterten Onlineverkauf immer wieder an, dass sie von Anfang an ein komisches Gefühl gehabt hätten - hören Sie auf Ihr Bauchgefühl!

(27)

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Veröffentlicht am: 2025-02-28 09:48:40

POL-KR: Unbekannte stehlen Kennzeichen und zerstechen Autoreifen an 11 Pkw

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Unbekannte stehlen Kennzeichen und zerstechen Autoreifen an 11 Pkw

Krefeld (ots)

Am Donnerstag (27. Februar 2025) gegen 7 Uhr meldete eine Zeugin der Polizei, dass an ihrem Auto, welches sie in einer Tiefgarage eines Gebäudekomplexes auf der Uerdinger Straße geparkt hatte, die Kennzeichen entwendet und die Reifen zerstochen wurden. Sie habe ihren Pkw am Mittwoch (26. Februar 2025) gegen 16 Uhr in der Tiefgarage zwischen der Taubenstraße und der Schönwasserstraße abgestellt. Die Beamten stellten vor Ort fest, dass auch an den anderen zehn geparkten Autos in der Tiefgarage die Kennzeichen fehlen und die Reifen zerstochen wurden. Zeugen, die zwischen dem 26. Februar 16 Uhr und dem 27. Februar 2025 verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de oder unter der 02151-6340 in Verbindung zu setzen. (26)

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Veröffentlicht am: 2025-02-28 09:37:31

POL-KR: Weißer Transporter zieht gestohlenen Snackautomaten hinter sich her - Zeugen gesucht

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Weißer Transporter zieht gestohlenen Snackautomaten hinter sich her - Zeugen gesucht

Krefeld (ots)

Am frühen Freitagmorgen (28. Februar 2025) wurde eine Zeugin auf einen weißen Volkswagen T4 aufmerksam, der einen Snackautomaten hinter sich her zog. Dabei war das Fahrzeug gegen 2:42 Uhr zunächst auf der Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Innenstadt unterwegs. Wenig später meldete sich ein weiterer Zeuge, der das ungewöhnliche Gespann auf der Moerser Straße in Höhe der Straße am Flohbusch gesehen hatte. Die Fahndung im Nahbereich verlief jedoch negativ. Ausgangspunkt des Diebstahls scheint ein Hofladen an der Friedrich-Ebert-Straße gewesen zu sein. Eine Überprüfung der abgelesenen Kennzeichen ergab zudem, dass der T4 bereits vor mehreren Tagen gestohlen wurde. Zeugen werden gebeten, sich unter der 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de zu melden. (25)

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Veröffentlicht am: 2025-02-28 09:23:11

POL-KR: Raser wird von Polizei gestoppt - Zeugen gesucht

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Raser wird von Polizei gestoppt - Zeugen gesucht

Krefeld (ots)

Am Dienstag (25. Februar 2025) raste ein blauer Opel mit stark überhöhter Geschwindigkeit über die Sankt-Anton- und die St. Töniser -Straße bis zur Kreuzung Schicksbaum. Der Duisburger überholte andere Verkehrsteilnehmer von links und rechts, beschleunigte immer wieder sein Fahrzeug und bremste stark ab. In Höhe des Forums musste ein haltender Taxifahrer in den Gegenverkehr ausweichen, um einen Zusammenstoß mit dem Raser zu verhindern. Verletzt wurde dabei niemand. Was der 29-Jährige nicht wusste: Ein Polizeibeamter war auf seine waghalsigen Fahrmanöver aufmerksam geworden und hatte uniformierte Polizisten über den Standort informiert, sodass der Mann angehalten und kontrolliert werden konnte. Der Führerschein des Rasers wurde beschlagnahmt und ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des verbotenen Alleinrennens. Die Polizei sucht nun den Taxifahrer und weitere Zeugen, die durch die Fahrweise behindert oder gefährdet wurden. Zeugen werden gebeten sich unter der 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de zu melden. (24)

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Veröffentlicht am: 2025-02-26 11:23:54

POL-KR: Gefahrenbewusstes Verhalten im Karneval - Tipps für Ihre Sicherheit während der fünften Jahreszeit

Polizeipräsidium Krefeld

POL-KR: Gefahrenbewusstes Verhalten im Karneval - Tipps für Ihre Sicherheit während der fünften Jahreszeit

Krefeld (ots)

Ab Donnerstag steuert die närrische Zeit ihrem Höhepunkt entgegen und der Straßenkarneval ist eröffnet. Für eine größtmögliche Sicherheit begleitet die Krefelder Polizei die Karnevalszüge und zeigt mit einer hohen Anzahl an Einsatzkräften - in zivil und uniformiert - Präsenz.

Hinweise auf eine konkrete Gefahrenlage gibt es nicht, aber nach den Anschlägen der vergangenen Zeit ist die Sicherheitslage angespannter als in den zurückliegenden Sessionen. Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: "Bei verdächtigen Beobachtungen wählen Sie die 110 oder sprechen unsere Kolleginnen und Kollegen auch direkt vor Ort an." Im Rahmen der landesweiten Kampagne "Besser ohne Messer" hat die Krefelder Polizei zudem erstmals für polizeilich bekannte Personen individuelle Waffentrageverbote geprüft und ausgesprochen. Das Verbot bedeutet konkret, dass das Mitführen von Messern aller Art, gefährlichen Werkzeugen, gefährlichen Sportgeräten und Tierabwehrspray untersagt ist. Ein Verstoß wird mit einem Zwangsgeld von mindestens 250 Euro geahndet.

Aber auch die Krefelder Jecken können einiges für ihre ungetrübte Karnevalsfreude tun und folgende Tipps beachten:

   - Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu 
     erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen: Treffen Sie 
     auf bedrohlich wirkende Gruppen von Personen, die angetrunken 
     sind oder pöbeln, ist es besser, diesen auszuweichen oder einen 
     längeren Weg in Kauf zu nehmen.
   - Achten Sie auf Ihre Getränke: Lassen Sie diese nicht 
     unbeaufsichtigt stehen und nehmen Sie keine offenen Getränke von
     fremden Personen entgegen. So können Sie sich vor K.-o.-Tropfen 
     schützen, die Fremde in Ihr Glas mischen. Bei Verdachtsmomenten:
     Verständigen Sie sofort Freunde oder geben dem Barpersonal 
     Bescheid. Sie können sich auch jederzeit an die Polizei wenden.
   - Achten Sie vor allem auch auf Ihre mitgeführten Wertsachen und 
     nehmen Sie nur das Nötigste mit zum Fest. Im Gedränge nutzen 
     Taschendiebe jede Unachtsamkeit aus, um Ihnen das Mobiltelefon, 
     das Portemonnaie oder andere Wertgegenstände zu entwenden.
   - Lassen Sie lieber täuschend echt aussehende Waffen wie 
     Spielzeugmesser, Spielzeugpistolen oder andere "waffenähnliche" 
     Gegenstände, die gegebenenfalls auch zur Kostümierung gehören, 
     zu Hause. Diese haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Sie
     könnten unter anderem von Polizeibeamten mit echten Waffen 
     verwechselt werden.
   - Beachten Sie, dass für alle Waffen, die dem Waffengesetz 
     unterliegen und die unter bestimmten Voraussetzungen in der 
     Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen, ein Führungsverbot gem.
     § 42 WaffG auf öffentlichen Veranstaltungen besteht. Dabei 
     handelt es sich um eine Straftat. (23)

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Veröffentlicht am: 2025-02-26 08:26:15